Im Parteiordnungsverfahren SPD-Parteivorstand ./. Sebastian Edathy hat am heutigen Montag, 1. Juni 2015 die Schiedskommission des SPD-Bezirk Hannover getagt und einen Beschluss gefasst. Dazu hat die Schiedskommission eine Presseerklärung verfasst, die hier wiedergegeben wird.

PRESSEERKLÄRUNG
der Bezirksschiedskommission Hannover
vom 1. Juni 2015
zum Verfahren Parteivorstand der SPD ./. Sebastian Edathy

Geleitet von der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und aufgrund der Nichterweislichkeit eines pornographischen Gehalts des in Frage stehenden Bildmaterials sowie der von der Staatsanwaltschaft unzulässig geforderten Selbstbezichtigung hat die Schiedskommission einstimmig den Antrag auf Ausschluss des ehemaligen BT-Abgeordneten Sebastian Edathy aus der SPD gem. § 10 Abs. 4 Parteiengesetz bzw. § 35 Abs. 3 Organisationsstatut der SPD abgewiesen. Maßgeblich hierfür war, dass sich Edathys Verhalten allein in der Privatsphäre abgespielt hat. Ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze oder die Ordnung der SPD liegt nicht vor und allein durch sein Verhalten ist kein „schwerer Schaden für die Partei“ entstanden. Die mediale Aufmerksamkeit ist nicht nur ihm zuzuschreiben.

Allerdings verstößt das Bestellen und Herunterladen auch legalen Bildmaterials gegen die grundsätzliche Haltung und Programmatik der SPD, sich für Kinderschutz und gegen die Ausbeutung Minderjähriger einzusetzen. Daher war ein zeitweiliges Ruhen aller Rechte aus der Mitgliedschaft in der SPD – für drei Jahre ab 1. Juni 2015 – anzuordnen.

Das private Verhalten Sebastian Edathys hätte nicht die große Außenwirkung gehabt, wenn nicht eine öffentliche Kampagne stattgefunden hätte – ausgelöst durch die von Journalisten begleiteten Hausdurchsuchungen und eine Pressekonferenz der hannoverschen Staatsanwaltschaft. Die Partei wurde erst dadurch und durch andere Indiskretionen belastet, die dem Antragsgegner jedoch nicht zurechenbar sind. Dieser hat durch sofortige Niederlegung seines Mandats versucht, den Schaden für die Partei zu begrenzen. Letztlich hat er auch ein moralisches Fehlverhalten eingestanden.

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