2. Frühkindliche und vorschulische Betreuung und Bildung

Frühkindliche und vorschulische Bildung und Betreuung mit spielerischem und entdeckendem Lernen sind zentrales Anliegen sozialdemokratischer Bildungspolitik. Sie ist notwendig, um die beste Entwicklungsqualität für jedes Kind zu garantieren. Unterschiede zwischen bildungsnahen und bil-dungsfernen Schichten können abgebaut werden. Mehr Chancengleichheit wird erreicht. In der Altersgruppe der unter 6jährigen wird das Potenzial für die spätere Intelligenz und Lernfähigkeit aufgebaut.

Die SPD wird deshalb von 2008 bis 2018 die frühkindliche Bildung und Betreuung in Niedersachsen in enger Abstimmung mit den Kommunen und den Trägern der Einrichtungen völlig neu gestalten.

2.1 Eltern als erste Experten Die ersten drei Lebensjahre sind eine entscheidende Bildungsphase für die Kinder. Hier werden die wichtigsten Grundlagen für lebenslanges Lernen ge-legt. Wir wollen daher eine verstärkte Qualifizierung der Eltern für die Erzie-hung und Bildungsvermittlung erreichen. In skandinavischen Ländern ist es gelungen, die Sozialvererbung", die Weitergabe der elterlichen Verhaltensweise der jeweiligen sozialen Schicht an die Kinder, abzubauen. Daran wollen wir uns orientieren. Eine effektive und integrierte Familien- und Bildungspolitik muss die materielle aber insbesondere auch die kulturelle Ungleichheit der Ressourcen von Familien abfedern. Der Schlüssel dafür heißt frühkindliche Bildung. Unser Ziel ist es, leicht zu-gängliche unterstützende Angebote für Eltern in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes zu schaffen.

Daher will die SPD im Bereich der Elternarbeit folgende Schritte verwirklichen:

  • Die Erziehungs- und die medizinische Beratung von Eltern als erste Ex-perten" während der Schwangerschaft und in den ersten 24 Monaten sind wichtig für die positive Entwicklung des Kindes. Die SPD wird das Hebammen-Modellprojekt" schrittweise zu einem landesweiten He-bammen-Programm für die aufsuchende Hilfe für Eltern weiterentwi-ckeln. Es wird damit eine gemeinsame ambulante Beratung von He-bammen und Sozialpädagogen für Schwangere, insbesondere in sozial und psychologisch problematischen Situationen geben.
  • Die Kindertagesstätten kooperieren künftig eng mit dem Hebammen-Programm und anderen Gesundheitseinrichtungen. Regelmäßige Ge-sundheitsuntersuchungen für die Kinder werden verpflichtend. So können gesundheitliche Beeinträchtigungen rechtzeitig diagnostiziert, drohende Behinderung vermieden und mögliche Fälle von Kindesmissbrauch früh erkannt werden. Rechtzeitige präventive Maßnahmen können eingeleitet werden.
  • Aufsuchende Hilfe in vielfältiger Form durch Elternbriefe, Beratung und Untersuchungen ist dabei entscheidend für eine frühe Unterstützung der Eltern. Wir werden diese durch vielfältige Modelle von Kommunen, Ver-bänden, Initiativen und anderen Einrichtungen schaffen. Dazu werden wir leicht zugängliche Angebote für Eltern im unmittelbaren Wohnumfeld för-dern, angesiedelt zum Beispiel in Kindertagesstätten oder bei Krabbel-gruppen. Hiermit wird die medizinische Versorgung ergänzt.
  • Wir werden Möglichkeiten schaffen, damit fremdsprachliche Eltern die deutsche Sprache lernen. Hierzu muss es eine verstärkte Kooperation mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung (z.B. Volkshochschulen, aber auch in soziokulturellen Zentren, Stadtteileinrichtungen oder auch in den Familien) geben.
  • Die fundamentale Bedeutung von Bildung und Erziehung muss stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein rücken. Durch Entwicklung von ent-sprechenden Bildungsstandards zu Erziehungsfragen wollen wir sicher-stellen, dass diese wie bereits die Sexualaufklärung im schulischen Unterricht behandelt werden, z. B. in den 8. Klassen.
  • Die Verantwortung und Verantwortlichkeit der Medien im Bereich Erziehung und Bildung muss verstärkt thematisiert werden. Brutales Ver-halten und Aggressivität in zahlreichen nachmittäglichen Talkshows, Ge-richtssendungen und Soaps müssen der Vergangenheit angehören. Man kann hohe Quoten mit diesen Sendungsformen auch durch Qualität er-reichen. Außerdem sollten kurze Filmsequenzen analog der Verkehrser-ziehung wie beim 7. Sinn mit aktuellen Erziehungsfragestellungen zur besten Sendezeit entwickelt werden.

2.2. Kinderkrippen für Kinder unter 3 Jahren Unser Ziel ist es, für unter dreijährige ein ausreichendes Betreuungsangebot zu schaffen. So kann auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden. Die SPD strebt einen flächendeckenden Ausbau des Krippenangebotes an und will bis zum Jahr 2013 schrittweise den Rechtsanspruch auf Krippenplätze einführen. Mit Hilfe des Tagesbetreuungsausbau-gesetzes soll ein Netz an Kinderkrippen in Niedersachsen aufgebaut wer-den. Langfristig streben wir an, die Angebote für unter dreijährige kostenfrei anzubieten.

Neben der Unterstützung bestehender Träger von Kinderkrippen sollen frei werdende Kapazitäten in Kindertagesstätten für die Schaffung von Krippen-plätzen genutzt werden. Die zusätzlichen Möglichkeiten des Tagesmütter-modells bieten zudem insbesondere im ländlichen Raum weitere Chancen auf gute Betreuung. Das dort tätige Personal muss Qualifikationsangebote erhalten und wie die Kitas mit dem Gesundheitssystem, dem Hebammen-Programm und anderen Angeboten, beispielsweise der Sprachförderung, kooperieren. Die Tätigkeit der Tagesmütter wird kommunal koordiniert und evaluiert.

Unser Ziel ist eine verstärkte Kooperation zwischen Kinderkrippen und Kin-dertagesstätten. Insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien sollten schon vor dem dritten Lebensjahr in Kindertagesstätten Bildungsangebote nutzen können. Für einen Krippenplatz soll schrittweise einen geringer und sozial gestaffelter Beitrag erreicht werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten brauchen eine gute Ausbildung, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. In enger Zusammenarbeit mit Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen wird ein verbindliches Trainings- und Ausbildungsprogramm für Tagesmütter eingeführt.

2.3 Kindertagesstätten für alle Kinder Die 4.396 Kindertagesstätten in Niedersachsen besuchen derzeit 262.000 Kinder. Damit wird eine Versorgungsquote der Kinder zwischen drei und sechs Jahren von 80,2 Prozent erreicht. Das heißt, jedes fünfte Kind besucht keine vorschulische Einrichtung. Dies wollen wir ändern. Unser Ziel ist, mög-lichst bei allen Kindern den Kita-Besuch zu erreichen.

Der moderne Kindergarten fördert die Kinder in ihrer Entdecker- und Lern-freude und ermöglicht damit ganzheitliche Erfahrungen. Wir wollen schrittweise ab 2008 beginnend mit dem ersten Kindergartenjahr zu einer Betragsfreiheit kommen. Perspektivisch ist bis 2018 die Beitragsfreiheit für alle drei Jahre zu realisieren.

Während des ersten Jahres muss in jedem Kindergarten die Möglichkeit be-stehen, dass Eltern ihr Kind in der ersten Stunde begleiten können wie dies in den meisten Einrichtungen bereits jetzt möglich ist.

Unsere Ziele: Förderung und Integration Über die Entwicklung der Kinder in Kindertagesstätten wird ein Förderplan geführt. Dieser Förderplan setzt bei den vorhandenen Fähigkeiten und Schwächen der Kinder an. Schwächen können so abgebaut werden. Die Fähigkeiten und Kompetenzen des Kindes können im besonderen Maße weiter entwickelt werden. Im Rahmen projektorientierter Arbeit gelingt dies am besten. Die Erzieherinnen und Erzieher sind Entwicklungsbegleiter des Kindes. Die Implementierung und Weiterentwicklung des Niedersächsischen Orientierungsplanes soll für mehr Verbindlichkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz zur Erfüllung des Bildungsaspektes in Tageseinrichtungen für Kinder sorgen.

Unser Ziel ist die Integration von Kindern mit Behinderungen in die regulären Kindertagesstätten. Viele Erzieherinnen und Erzieher haben bereits eine Zu-satzausbildung absolviert und können somit die notwendige Förderung leis-ten. Erforderliche Rückzugsmöglichkeiten und Therapieangebote müssen vorhanden sein. In Kindertagesstätten, die behinderte Kinder in integrative Gruppen aufnehmen, müssen andere Standards als für nicht-integrative Gruppen gelten. Neben zusätzlichen Fachkräften muss es dort eine geringere Kinderzahl pro Gruppe geben.

Es ist ein Problem, dass besonders viele Kinder aus Migrantenfamilien keine Kindertagesstätten besuchen. Um dieses zu erreichen, wollen wir die Attraktivität der Kitas erhöhen. Insbesondere bei Problemgruppen setzen wir zudem auf die aufsuchende Elternarbeit.

2.4. Der Übergang zur Grundschule Ziel unserer Politik ist es, die Schule kindgerechter und die Kinder früher fit für die Schule zu machen. Kinder können bereits jetzt mit fünf Jahren zur Schule gehen. Dies passiert aber nur in wenigen Fällen. Zurzeit liegt das Durchschnittsalter beim Eintritt in die Grundschule bei sechs Jahren und sieben Monaten. Durch den verstärkten Bildungsansatz in den Kindertagsstätten soll dem entgegengewirkt werden. Wir wollen in der Zeit von 2008 bis 2013 attraktive Wege entwickeln, damit viele Kinder bereits im fünften Lebensjahr die flexible Eingangsstufe der Grundschule besuchen und ihre Bildungspotenziale entfalten können.

Verbindliche Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grund-schule Alle fünfjährigen Kinder sollen gezielt und verbindlich auf den Schulbesuch vorbereitet werden, wie dies in einer Reihe von Kindertagesstätten bereits geschieht. In Zukunft muss dies verbindlich durch das Land Niedersachsen geregelt und auch evaluiert werden. Hierzu sind die Vorgaben des derzeit in Niedersachsen gültigen Orientierungsplans für die Arbeit der Kindertagesstätten umzuwandeln in überprüfbare Bildungsstandards. Die konkrete Ausgestaltung der Rahmenbedingungen ist dabei den Einrichtungen überlassen.

Die fünfjährigen Kinder nehmen weiter an den altersgemischten Gruppen teil. Sie werden darüber hinaus durch speziell entwickelte Programme auf den Schulbesuch vorbereitet. Dies geschieht in Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen und den in ihrem Einzugsbereich liegenden Kindertagesstätten.

Die Eingangsstufe der Grundschule ist als eine Mischform zwischen Kindergarten und Grundschule zu gestalten. Lehrkräfte sollen bei der Vorbereitung der Kinder auf die Schule mitwirken. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten im Gegenzug in der flexiblen Eingangsstufe der Grundschule mit. Sowohl im letzten Kindergartenjahr, aber auch in der Eingangsstufe der Grundschule, wirken die entsprechenden Fachkräfte aus dem Kindergarten sowie der Grundschule zusammen. Es soll ein bruchloser und individueller Übergang vom Kindergarten in die Eingangsstufe der Grundschule gewährleistet sein. Mit Angeboten und Förderung in Bereichen wie Sprache, vorbereitendem Lesen und Rechnen, Sonderpädagogik, Ergotherapie, Krankengymnastik oder Feinmotorik, werden die Stärken gefördert und die Schwächen abgebaut. In regelmäßigen Abschnitten werden die Entwicklungen der Kinder besprochen und die notwendigen Konsequenzen gezogen.

Flexibler Übergang mit der flexiblen Eingangsstufe Die flexible Eingangsstufe umfasst die ersten beiden Schuljahre und kann von den Kindern je nach ihrer individuellen Entwicklung in einem, zwei oder drei Jahren absolviert werden. Die Grundschule arbeitet in der Eingangstufe mit altersgemischten Lerngruppen. Bei regionalen Besonderheiten und in Ausnahmefällen kann die flexible Eingangstufe auch an den Kindergarten angebunden sein.

Der Übergang in die flexible Eingangsstufe sollte erfolgen, wenn das Kind fünf Jahre alt ist, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und von der Entwicklung her für den Besuch der Eingangstufe geeignet ist. Die Feststellung hierüber treffen Fachkräfte, das Entscheidungsrecht bleibt bei den Eltern.

Für diesen Übergang wird es künftig zwei Termine im Jahr geben. Über den Wechsel muss in enger Abstimmung mit der zuständigen Grundschule entschieden werden. Endgültig soll der Wechsel mit der Vollendung des sechtsen Lebensjahres erfolgen.

2.5. Vernetzung durch Familienzentren Sicherer Start ins Leben! Die von uns angestrebten Veränderungen im Bereich frühkindlicher Bildung, vor allem auch zwischen dem 0. und dritten Lebensjahr sind am effektivsten, wenn eine Vernetzung aller Angebote über ein koordinierendes Zentrum stattfindet. Langfristiges Ziel sollte sein, ein koordiniertes Gesamtsystem dieser Angebote aufzubauen. Familienzentren sind dafür das geeignete Modell.

Die Vielfalt an Angeboten ist für Familien und allein erziehende Eltern, gerade in schwierigen Lebenssituationen, kaum durchschaubar. Das Nebeneinander der verschiedenen Einrichtungen ohne eine Kooperation ist zudem problematisch. Schon derzeit ist die Beratungsstringenz der Betreuungssysteme nicht immer gegeben. Es kommt darauf an, in Zukunft präventiv oder zielgenau zu agieren. Es muss verstärkt ermöglicht werden, dass durch zusätzliche Möglichkeiten der Behörden/Einrichtungen in problembesetzte Familienverhältnisse rechtzeitig im Interesse des Kindes eingegriffen werden kann. Die Kinderhilfe bzw. das Kindeswohl muss hier der Ausgangspunkt besserer Beratungs- und Betreuungsangebote sein. Die gegebenen Betreuungssysteme müssen besser miteinander vernetzt werden, sie müssen differenzierter arbeiten und an einigen Stellen auch ausgebaut werden. Die bessere Abstimmung der Sozialprogramme von Bund, Ländern und Gemeinden ist eine Daueraufgabe. Deswegen ist es notwendig, die verschiedenen Dienste miteinander in Kontakt zu bringen und deren Angebote zu bündeln.

Die Erfahrungen z. B. in Großbritannien mit Sure Start und den Early Ex-cellence Centres zeigen, dass es richtig und möglich ist, durch die Bünde-lung der verschiedenen sozialen Dienste und Einrichtungen in einer Hand ein integratives und förderndes Modell frühkindlicher Förderung zu entwi-ckeln. Deswegen wollen wir mit einem ähnlichen Modell, den Familienzent-ren, eine optimale Bündelung aller Instanzen gewährleisten.

Die Entwicklung der Kindertagesstätten zu Familienzentren Ab dem Jahr 2008 werden im Nahraum leicht erreichbare, unterstützende Beratungsangebote geschaffen. Gemeinsam mit dem Land entwickeln und tragen die Kommunen Konzepte, die sicherstellen, dass diese an den Kindertagesstätten angesiedelt werden. Kindertagesstätten werden damit zu Familienzentren ausgebaut, an denen u. a. Ärzte, Sozialpädagogen/-innen oder Erzieher/-innen als Familien entlastende Dienste zur Verfügung stehen. Parallel zur Entwicklung der Kinderkrippen, der Neustrukturierung der Kindertagesstätten und der Einrichtung von flexiblen Eingangsstufen werden die Familienzentren zunächst in ausgewählten Regionen und später flächenabdeckend entwickelt.

Ähnlich wie in Großbritannien wollen wir mit diesen Zentren den Kindern in Niedersachsen einen sicheren Start ins Leben gewährleisten. Die frühe und gezielte Förderung der Kinder soll mit der Unterstützung und Entlastung von Familien verknüpft werden. Die Zentren sind einzubetten in andere Aktionsprogramme von Kommunen, Land und Bund.

Von 2008 bis 2013 soll zunächst in sozial schwierigen Stadtteilen und Kommunen, aber auch in ländlich geprägten Bereichen ein Netz von 50 Familienzentren entstehen. Langfristig ist die Abdeckung der gesamten Fläche nach dem britischen Vorbild der EEC mit dieser neuen Form von Kindertagesstätten unser Ziel. In diesen Zentren sollen die verschiedenen Dienste und Einrichtungen, die für die frühe Kindheit zuständig sind, gebün-delt werden, aber auch familienbegleitende Dienste zur Erziehungshilfe für Eltern zur Verfügung stehen. Kinderärzte. Gesundheits-, Jugend- und Sozi-alämter stellen in Sprechstunden ihre Dienste zur Verfügung.

Das Zusammenwirken der verschiedenen Dienste im Rahmen der damit verbundenen Synergieeffekte und des Bürokratieabbaus eingesparten Finanzmittel sind für die Einstellung zusätzlicher Kräfte zur Betreuung, Er-ziehung und Bildung zu nutzen. Dadurch soll in den Zentren das Zahlenver-hältnis der betreuenden Kräfte zu Kindern positiver werden. Hier können dann Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebote, beginnend mit Klein-kindern bis zu Kindern im Eintrittsalter für die Schule, angeboten werden. Eine Begleitung des Kindes durch die Eltern als erste Experten wird er-möglicht. Angebote zur Elternqualifizierung sind in den Zentren zu realisie-ren. In Gesprächen zwischen Pädagogen/-innen und Eltern werden die nächsten Erziehungs- und Entwicklungsziele des Kindes gemeinsam festge-legt. Das nötige Wissen und die Qualifikation, die den Eltern fehlen, können sie in Elternschulungen und -kursen erwerben, während ihre Kinder betreut werden. Über Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen oder Arbeitsmarktprogrammen sollen bei Bedarf, z. B. Sprachkurse, das Nachho-len von Schulabschlüssen, Ernährungs- oder Kochkurse, angeboten werden. Es ist Spielzeug- und Buchausleihe aus Bibliotheken möglich. In Problemfäl-len gibt es eine aufsuchende Elternbetreuung.

Langfristiges Ziel ist, bis zum Jahre 2018 schrittweise ein flächen-abdeckendes Netz von Familienzentren aufzubauen. Hierbei sind auch Zu-sammenlegungen mit der jeweils vorhandenen Grundschule bei vorhande-nen Räumlichkeiten zu realisieren. Wir wollen damit eine Grundversorgung in ganz Niedersachsen bilden.

2.6. Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung Die Ausbildung der ErzieherInnen fußt künftig auf zwei Säulen: Die eine ist die schulische Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin, die andere umfasst eine Fachhochschulausbildung zur Elementarstufenfachkraft in Form eines Bachelorstudiums.

Reform der schulischen Erzieher/-innenausbildung Die derzeit vorhandene Erzieher/-innenausbildung in schulischer Form bildet in einer verbesserten und veränderten Form die erste Säule. Insbesondere für Absolventen/-innen mit Sekundarstufen-I-Abschluss bieten sich hier qualifizierte Ausbildungsmöglichkeiten an. Die Ausbildung der Erzieher/-innen an den Fachschulen muss deutlich verbessert werden. Die Ausbildung wird besonders in Hinblick auf einen verstärkten Bildungs- und Förderansatz reformiert, der an die geänderten Anforderungsprofile angepasst wird. Entsprechend neu definierte Curricula müssen entwickelt werden.

Eine Ausbildung mit deutlichem Praxisbezug und fundierter theoretischer Basis ist für die Professionalität der Begleitung von Bildungs- und Erziehungsprozessen unerlässlich. Schwerpunkte sollten die Bereiche (Förder-) Diagnostik, Spracherziehung, Bewegungserziehung und multikulturelle Erziehung bilden. Ein GSK-Training (Gruppentraining sozialer Kompetenzen) kann ergänzend förderlich sein. Die Absolventen/-innen nehmen in den Kitas pädagogische Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr.

Bachelorstudium zur Elementarstufenfachkraft Die zweite Säule stellt für Absolventen/-innen mit Fachhochschulberechtigung die Fachhochschulausbildung dar, die für spezifische Aufgaben in der Bildungsarbeit und für Leitungspositionen notwendig ist. Dieses Bachelorstudium für Elementarstufen-Fachkräfte zielt unter anderem auf den herausgehobenen Bildungsansatz in den Kindertagesstätten ab. In der Fachhochschule sollen insbesondere (Förder-) Diagnostik, Spracherziehung, Bewegungserziehung und multikulturelle Erziehung vermittelt werden. Ausgebildete ErzieherInnen können ein solches Studium ebenfalls absolvieren.

An den Hochschulen soll der Aspekt der frühkindlichen Entwicklung in Forschung und Lehre unterstützt werden. Die beteiligten Einrichtungen sollten mit Hilfe vielfältiger Programme sowohl in der Forschung wie auch in der Vermittlung neuester Erkenntnisse in der Lehre dafür Sorge tragen, dass Niedersachsen in diesem Bereich immer auf den ersten Rängen der Erkenntnisgewinnung liegt.

Fort- und Weiterbildung Eine kontinuierliche Weiterbildung aller Beschäftigten wird verpflichtend vor-geschrieben. Voraussetzung dafür ist aber die Verbesserung der Arbeitsbedingungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den frühkindlichen und vorschulischen Einrichtungen. Wenn die Erzieherinnen und Erzieher in Aus- und Fortbildung qualifiziert werden sollen, müssen die entsprechenden Verfügungsstunden im hinreichenden Maße bereitgestellt werden. Die derzeit noch vorhandenen Zweitkräfte" in den Einrichtungen sind durch vielfältige Formen der Weiterbildung und durch eine hinreichende Freistellung zumindest auf das Niveau der Sozialassistentenausbildung zu bringen.

Verpflichtende Weiterbildungsphasen, sowie eine kontinuierliche aktive Selbstbeteiligung an der Entwicklung der eigenen Professionalität sind selbstverständlich. Somit bietet die stetige Ausbildung auch Aufstiegschancen.

2.7 Qualitätssicherung Gezielte Förderung ist abhängig von regelmäßiger Evaluation. Dabei sind Erzieher, Kinder und Eltern gleichermaßen einzubeziehen. Mit der Schaffung einer Landesagentur für Qualitätskontrolle soll die frühkindliche und vorschulische Bildung, die Arbeit der Kinderkrippen, der Tagesmütter und der Kindertagesstätten qualitätsvoll evaluiert werden. Der Qualitätssicherung dient auch eine stärkere Kooperation der Fachdienste und Bildungsträger.

Aufgrund dieser Aspekte sind Änderungen im Kindertagesstättengesetz in der Zeit von 2008 bis 2013 durchzusetzen. Insbesondere die Standards in den Kindertagesstätten bedürfen einer dringenden Anpassung an die veränderten Bedingungen bzw. Anforderungen der Arbeit. Vor dem Hintergrund der zurückgehenden Geburtenrate wird dies möglich sein. Der Betreuungs-schlüssel von derzeit zwei Erzieherinnen/ Erzieher für durchschnittlich 25 Kinder, ist dringend nach unten zu verbessern.

Die Vorbereitungszeit von derzeit siebeneinhalb Stunden für zwei Kräfte ist anzuheben. Für die Führung der Förderpläne ist jeweils ein Pädagoge für eine kleine Gruppe von Kindern verantwortlich. Die Ergebnisse und Maßnahmen werden im Team beraten. Das gesamte Team beteiligt sich an der Elternarbeit (Ausbau der Erziehungspartnerschaft), der Zusammenarbeit mit Schulen und dem Fachpersonal anderer Institutionen, der Zusammenarbeit mit anderen Kindertagesstätten, der Mitwirkung bei der Ausbildung und bei der Konzeptfortschreibung der Kindertagesstätte.

2.8 Sprachförderung Das Beherrschen der deutschen Sprache ist elementare Voraussetzung für die Zukunftschancen in unserer Gesellschaft. Deswegen müssen frühzeitige Angebote für Kinder aus Migrantenfamilien wie für benachteiligte deutsche Kinder in der frühkindlichen, besonders in der vorschulischen Phase, angeboten werden. Mit den Förderplänen werden hierzu entsprechende Maßnahmen entwickelt.

Kindern mit besonderem Förderbedarf im Bereich der deutschen Sprache werden in speziellen Kursen Deutschkenntnisse vermittelt, damit sie die Grundschule erfolgreich besuchen können. Dies erfolgt in den Kitas von Anfang an und nicht erst im letzten Jahr.

Die Überprüfung der sprachlichen Kompetenz vor dem Besuch der Grundschule bleibt verpflichtend. Hier ist festzustellen, ob und welche Defizite vorhanden sind. Ein Jahr lang sollen danach gezielt Sprachförderungsprogramme angewendet werden, um die Kinder für einen erfolgreichen Schulbesuch vorzubereiten. Diese Programme sind in der Kindertagesstätte angesiedelt. Die Überprüfung wird von pädagogischem Personal durchgeführt, das eine entsprechende Ausbildung für Sprachkompetenz und Sprachentwicklung hat.

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