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Symbolbild Bundestagswahl 2021, Reichstagsgebäude in Berlin Foto: Christoph Matterne
Bundestagswahl 2021, Reichstagsgebäude in Berlin

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).

Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Die Wahlperiode des 19. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 25. August 2021 und Sonntag, dem 24. Oktober 2021 liegen. Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt.

Zur Bundestagswahl 2021 werden wir hier unterschiedliche Informationen aufbereiten, die nach und nach ergänzt werden.

(Stand: 30. Juni 2021)