Banner zur Bundestagswahl 2017

Der Deutsche Bundestag

Am 24. September 2017 kommt zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages. Dieser wird aus 598 Abgeordneten (299 nach Kreiswahlvorschlägen und 299 nach Landeswahlvorschlägen) bestehen. Dazu kommen sich aus dem Bundeswahlgesetz ergebende Abweichungen, z.B. Überhangmandate. Der Bundestag besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsorgan ihr wichtigstes Organ. Bei bestimmten Gesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates - der Vertreter der Länderregierungen - erforderlich.

Die Bundestagswahlkreise

Das Bundesgebiet ist in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder ergibt sich aus folgender Übersicht:

Schleswig-Holstein 11 1 - 11
Mecklenburg-Vorpommern 7 12 - 17
Hamburg 6 18 - 23
Niedersachsen 30 22 - 53
Bremen 2 54 und 55
Brandenburg 10 56 - 65
Sachsen-Anhalt 9 66 - 74
Berlin 12 75 - 86
Nordrhein-Westfalen 64 87 - 150
Sachsen 16 151 - 1666
Hessen 22 167 - 188
Thüringen 8 189 - 196
Rheinland-Pfalz 15 197 - 211
Bayern 46 212 - 257
Baden-Württemberg 28 258 - 295
Saarland 4 296 - 299

Aufstellung der Bewerber / Bewerberinnen

1. Aufstellung eines Direktkandidaten / einer Direktkandidatin
Als Bewerber / Bewerberin einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur gewählt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers / einer Wahlkreisbewerberin oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreter_innen-Versammlung hierzu gewählt worden ist. (...) §§ 18 - 26 BWG, §§ 34 - 38 BWO

2. Aufstellung von Landeslisten
Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden. (...) §§ 27, 28 BWG, §§ 39 bis 41, 43 BWO

Stimmabgabe

Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit ihr wird der Direktbewerber / die Direktbewerberin des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, diejenige Bewerberin der / die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es genügt somit die relative Stimmenmehrheit. Über die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag bestimmen grundsätzlich nicht die Erststimmen, sondern die für die Landeslisten der Parteien insgesamt abgegebenen Zweitstimmen, denn die 598 Sitze des Deutschen Bundestages werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei.

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