4. Gemeinsame Schule (Sekundarstufe I)

In der Gemeinsamen Schule wird das Prinzip des individuellen Förderns und Forderns weitergeführt, um so die Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler weiter zu erhöhen. Der Blick nach Skandinavien belegt die Vor-teile einer solchen Schule: Finnland und Schweden werden regelmäßig Sie-ger in internationalen Vergleichsstudien. Dort beginnt das Lernen früher, ist die Zahl der Schulabbrecher geringer und hat die soziale Herkunft einen geringeren Einfluss auf die Schulkarriere. Und dies, obwohl etwa der Flächenstaat Schweden mit seinen gut acht Millionen Einwohnern, eine noch höhere Zahl von Migranten zu integrieren hat als Niedersachsen.

4.1. Grundprinzipien der "Gemeinsamen Schule"

  • Kinder wollen lernen! Dafür müssen durch qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer, durch kleine Lerngruppen, durch eine andere Lernkultur, durch die Unterstützung des Lernprozesses mit Assistenzkräften und durch die Entwicklung überprüfbarer Bildungsstandards die Bedingungen geschaf-fen werden.
  • Die Schule setzt auf Heterogenität der Schülerschaft und damit auf indi-viduelle Lern- und Leistungsprofile. Die Pädagogen und Pädagoginnen übernehmen die Verantwortung, dass sich jeder entsprechend seiner ei-genen Voraussetzungen entwickeln und lernen kann. Die Schule ist Ga-rant für individuelles Fördern und Fordern und für die Leistungsentfaltung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers.
  • Neben obligatorischen Fächern ist die standortspezifische Bildung von Schwerpunkten möglich (z. B. Migrantensprachen als ordentliches Schul-fach).
  • Schülerinnen und Schüler haben beim Verlassen der Schule Module (Lerneinheiten) unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade durchlaufen, je nach ihren persönlichen Leistungsmöglichkeiten.
  • Gemeinschaftsprojekte stärken in besonderer Weise Eigenverantwortung und soziales Lernen. Die Beteiligung daran ist ein wesentliches Element im persönlichen Profil der Schülerinnen und Schüler.
  • Der differenzierte Unterricht im Klassenverband, in Lehrgängen und Modulen ermöglicht differenzierte Leistungsentfaltung. Kinder und Jugendliche haben unterschiedliche Stärken. Ihre Gesamtleistung im dreigliedrigen Schulsystem reicht oft nicht für ein herkömmliches Gymna-sium aus, weil sie nicht in allen Fächern gut genug sind. In der Gemein-samen Schule" bekommen sie die Möglichkeit, das eigene Potenzial zu entfalten.
  • Die Schule bietet ein entwicklungsoffenes Schulangebot, das soziales und eigenverantwortliches Lernen ermöglicht. Jedes Kind wird seinen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechend gefordert und gefördert.
  • Alle Kinder und Jugendlichen erhalten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten voll zu entfalten, Herausforderungen anzunehmen, Freude an ihrer Leistung zu entwickeln und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Der Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Abschluss wird so gemindert. Höhere Schulabschlüsse werden erreicht. Das soziale Lernen wird gestärkt und Formen des demokratischen Zusammenlebens erlernt.
  • Eine multikulturelle Schülerinnen- und Schülerschaft sowie die Erziehung zur interkulturellen Kompetenz und Bilingualität erfordern dabei auch Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund, die in der Lage sind, zwei Sprachen kompetent anzuwenden.

4.2 Organisationsprinzipien der Gemeinsamen Schule" Kleine Lerngruppen ermöglichen mehr individuelles Fördern und Fordern Bis 2018 wollen wir die Klassenstärke in der "Gemeinsamen Schule" durch eine Veränderung der Kriterien für die Klassenteilung schrittweise auf durchschnittlich 24 Kinder reduzieren.

Die Schule fördert die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer jeweili-gen Fähigkeiten durch individuelle Bildungswege anhand eines Förderplans. Für die verschiedenen Bildungsgänge werden entsprechende Lehrgänge und Lerneinheiten (Module) mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden konzipiert, die von den Schülerinnen und Schülern erfolgreich absolviert werden müssen. Neue Fächer und individuelle sowie vielfältige Formen des Lernens entwickeln sich. Entscheidend ist, dass die Schülerinnen und Schü-ler das Lernen lernen und selbstständige Arbeitsweisen erwerben.

Im Unterricht wechseln sich offene mit zentrierenden Phasen ab. Der Unter-richt wird durch eine Anzahl organisatorischer Maßnahmen begleitet. Dazu gehören u. a. Lehrereinsatz, Teamstrukturen im Kollegium, Stundentafeln, abgestimmte Lehrwerke, Förderkurse und auch die Gebäudebelegung. Die positiven und negativen Erfahrungen aus den bestehenden Gesamtschulen sind dabei für die Konzeptentwicklung wichtig.

Individualisierter Unterricht hilft Starken und Schwachen Durch die individuelle Förderung ist der Lernerfolg bei den Schülerinnen und Schülern viel höher als im gegliederten Schulsystem. Dies wird schwachen wie leistungsstarken Schülerinnen und Schüler besser gerecht. Die Gemeinsame Schule bietet gerade den leistungsstarken Schülerinnen und Schülern eine einmalige Chance auf Weiterentwicklung und Leistungs-steigerung. Durch besondere Förderangebote können sie ihre Talente zur Entfaltung bringen.

Treten bei Leistungsschwächeren Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten auf, kann eine unmittelbare Reaktion durch individuelle Förderpläne erfolgen, damit sich das Problem nicht für die gesamte weitere Schulzeit manifestiert.

Differenzierungsmaßnahmen und schulische Binnenorganisation tragen da-zu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihr Anspruchsniveau wechseln kön-nen. Barrieren in Bildung und Erziehung werden hierdurch reduziert.

Vielfalt ist Bereicherung Die Verschiedenheit der Kinder ist ein Vorteil. Alle Kinder, unabhängig von sozialer und ethischer Herkunft oder einer etwaigen Behinderung, werden an der Entwicklung des Schullebens beteiligt. Kinder, die auf diese Weise erlebnisorientiert lernen, können sich kognitiv, emotional und sozial besser entwickeln. Dabei profitieren die Stärksten am stärksten, das heißt die guten Schülerinnen und Schüler werden auf diese Weise motiviert und können ihre besonderen Fähigkeiten noch stärker entfalten.

Bei der individuellen Förderung werden vorhandene Unterschiede besser berücksichtigt. Dazu gehören die unterschiedlichen Sprachkompetenzen der Kinder, das verschiedenartige Lernverhalten von Jungen und Mädchen, die Differenzen, die aus dem jeweiligen kulturellen Hintergrund erwachsen und die mehr oder weniger vorhandene häusliche Unterstützung. Ein gleichschrittiger Unterricht wird den Bedürfnissen der Kinder nicht ge-recht. Er verhindert, dass sie ihre Bildungspotenziale entfalten. Unterricht muss daher anders konzipiert werden. Die Lehrkräfte müssen mit dieser Vielfalt kompetent umgehen und die Schüler individuell fördern.

Durch differenzierte und auf das Individuum bezogene Organisationsformen können Schülerinnen und Schüler mit individuellen Förderbedürfnissen und Bedarf an zusätzlichen sonderpädagogischen Maßnahmen in der Gemeinsamen Schule gefördert werden. In der Grundschule und in der Sekundarstufe I sind hierzu Förderschul-lehrkräfte im Mobilen Dienst tätig. Durch Prävention und unterstützende sonderpädagogische Förderung soll in enger Zusammenarbeit mit den Leh-rerinnen und Lehrern unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in ei-nem System gestufter Hilfen gemeinsamer Unterricht und spezifische Förde-rung ermöglicht werden.

Wichtige Aufgaben des Mobilen Dienstes sind dabei: Hilfen bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes, Beratung bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen, Beratung hinsichtlich behinderungsspezifischer Hilfs-mittel, Ausstattung mit speziellen Lehr- und Lernmaterialien, Auswahl und Bereitstellung schulischer Hilfsmittel, Beratung und Unterstützung der Lehr-kräfte im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, Information von Lehr-kräften und Mitschülerinnen und Mitschüler über spezielle Behinderungen, Koordination der Förderarbeit, Beratung der Erziehungsberechtigten.

Kinder mit Behinderungen Jedes Kind hat ein Anrecht auf einen Platz in der Gemeinsamen Schule. Kinder mit Behinderungen wachsen ganz selbstverständlich in der Gemein-schaft auf. Anders-Sein wird zur Normalität. Rücksichtnahme, gegen-seitiges Verständnis und das gemeinsame Miteinander sind die besten Vor-aussetzungen für eine Gesellschaft, in der jeder Einzelne Wertschätzung er-fährt. Die Gemeinsame Schule wird zur Schule ohne Lernhindernisse und Barrieren. Das verständnisvolle Klima verhindert die Herausbildung von Vor-urteilen und negativen Einstellungen. Integration kann damit einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention leisten.

Für eine Pädagogik der Inklusion ist es normal, verschieden zu sein. Insofern ist Inklusion eine Weiterentwicklung von Integration, in dem das Moment der Wertschätzung aller Schülerinnen und Schüler, die gleichberechtigte, selbstverständliche Teilhabe aller an der Gesellschaft angestrebt wird. Dies bezieht in der Gemeinsamen Schule alle Schülerinnen und Schülern, Eltern, außerschulische Einrichtungen, Schule insgesamt mit ein. Wenn alle Merkmale der Unterschiedlichkeit (Heterogenität) wie Geschlecht, Nationalität, Sprache, soziale Schicht, Religion oder Sexualität in den Blick genommen werden, dann werden Menschen mit Behinderungen lediglich als eine von vielen Minderheiten betrachtet. So kann ermöglicht werden, dass die Gemeinsame Schule eine Schule ohne Lernhindernisse und Barrieren wird.

Auf Wunsch der Eltern können Kinder mit Behinderungen auch eine beson-dere Lerngruppe einer Förderschule oder der Lebenshilfe besuchen. Dies kann z. B. bei mehrfach schwer behinderten Kindern, die besondere Therapieeinrichtungen brauchen, der Fall sein. Förderschulen werden den Gemeinsamen Schulen angegliedert. Lehrerinnen und Lehrer der Förderschulen betreuen Kinder mit Behinderungen in der Grundschule und in der Sekundarstufe I der Gemeinsamen Schule integrativ, in Kooperationsgruppen oder in den Förderschulen. Die kooperativen Lerngruppen der niedersächsischen Lebenshilfe sind Bestandteil der Gemeinsamen Schule.

Das Kind steht im Mittelpunkt der Unterrichtsorganisation Das einzelne Kind steht im Mittelpunkt der Unterrichtskonzeption. Jedes Kind bekommt sein Lernpensum so von den Lehrkräften vorbereitet, dass es sich die Inhalte selbstständig erarbeiten kann. Dabei wird von den Lehrkräf-ten Unterstützung für den Arbeitsprozess gegeben, aber auch durch indivi-duell aufbereitetes Lernmaterial oder durch Assistenzkräfte und den Aus-tausch mit erfahrenen Mitschülerinnen und -schüler.

Unser Ziel ist, dass das Kind in der Gemeinsamen Schule in seinem eige-nen Tempo lernt. Es erhält die notwendige Unterstützung durch Gruppenler-nen im gegenseitigen Austausch im Team bestehend aus unterschiedlich begabten und gebildeten Mitgliedern seiner Lerngruppe. Die Lehrkräfte werden unterstützt durch Schulassistenzen und für die Schule verfügbares psychologisches, heilpädagogisches und sozialpädagogisches Fachpersonal. Das für die Lerngruppe verantwortliche Pädagogenteam organisiert den Lernprozess, bietet Material, begleitet, fördert, korrigiert, berät das Kind und die Eltern und organisiert bei Bedarf auch Unterstützung durch Personen mit anderen Fachkompetenzen (Psychomotorik, Erziehungsberatung, spezielle Talentförderung etc.). Im individualisierten Unterricht werden die Leistungsfortschritte individuell überprüft. Dafür verfügt das Lehrkräfteteam über vielfältige Diagnosemög-lichkeiten. Stellt es Lernschwierigkeiten fest, kann sofort und ohne großen Aufwand mit Fördermöglichkeiten begonnen werden. Weitergehende Mög-lichkeiten zur Überwindung der Schwierigkeiten müssen die Lehrkräfte selbst anbieten oder darauf hinweisen können.

Vor allem für Lehrkräfte, die bisher überwiegend nur Schulen des traditionell gegliederten Schulsystems kennen gelernt haben, wird diese sehr viel flexiblere Struktur eine Herausforderung sein. Sie haben die Möglichkeit, ihre per-sönlichen Erfahrungen in die Organisation der Schule einzubringen, werden aber auch von einem Team aus Sozialpädagogen und Pädagoginnen und Assistenzkräften unterstützt. Durch schulinterne oder regionale Fortbildungen wird dafür gesorgt, dass alle an der Bildungsarbeit Beteiligten auf dem neuesten Stand der pädagogischen Diskussion sind.

Das zehnte Schuljahr als Brückenjahr Am Ende des 9. Jahrgangs wird von den Schülerinnen und Schülern eine Vorentscheidung gefällt, in welche Richtung sie im 10. Jahrgang gehen wol-len. Dies erfolgt auf der Basis des dokumentierten Förderplans in enger Ko-operation zwischen Schule, Eltern und dem jeweiligen Schüler oder der Schülerin. Das 10. Schuljahr dient der Vorbereitung auf den weiteren Weg. Es stellt die Brücke zwischen der Gemeinsamen Schule und der Sekun-darstufe II bzw. der Beruflichen Ausbildung dar.

Das zehnte Schuljahr an der Gemeinsamen Schule wird differenziert ges-taltet. Den Schülerinnen und Schülern werden Angebote gemacht, die auf ihre weitere Bildungskarriere ausgerichtet sind. Das reicht von der Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe bis hin zu einem stark praxisorientierten berufsvorbereitenden Unterricht mit theoriegeminderten Lehrinhalten für lernschwache Schülerinnen und Schüler. Im 10. Schuljahr können Schülerinnen und Schüler auch andere Bildungsangebote wie beispielsweise Aus-landsaufenthalte oder Praktika in Betrieben wahrnehmen. Diese sind auf den Unterricht anzurechnen. Schülerinnen und Schüler sollen hinreichend Möglichkeiten zur Prüfung von Alternativen für ihre Zukunftsentscheidungen bekommen.

Am Ende des 10. Jahrgangs werden die Abschlüsse vergeben. Sie entspre-chen den jeweils geltenden Regelungen der Kultusministerkonferenz und geben die Leistungen wieder, die die Schülerin bzw. der Schüler im 10. Jahrgang erbracht hat. Der Hauptschulabschluss kann auf Grund der gel-tenden KMK-Regelungen bereits nach dem 9. Jahrgang erworben werden.

Die Gemeinsame Schule ist Ganztagsschule Der Schultag wird in Form einer Ganztagsschule konzipiert. Ziel der SPD ist es, in Niedersachsen flächendeckend bis 2018 ein Netz von Ganztagsschu-len im Bereich der allgemein bildenden Schulen zu organisieren. Schule ge-lingt mit einer Mischung aus Konzentration und Entspannung besser. In einer Ganztagsschule ist Freizeit die andere Seite des Lernens.

Die Festlegung des Unterrichtsbeginns sollte von der Schule selbst bestimmt werden. In vielen europäischen Staaten beginnt die Schule zu einem späteren Zeitpunkt des Tages, um besser auf die Lernphasen des Kindes einzugehen.

Die Vorteile der Gemeinsamen Schule lassen sich durch die Vorteile von Ganztagsschule noch verbessern. Die Ganztagsschule bietet den Schülerin-nen und Schülern noch mehr Möglichkeiten, ihre eigenen Stärken und Fä-higkeiten zu entdecken.

  • Fächerübergreifender Unterricht und Projektarbeit erfordern die Abkehr vom starren 45-Minuten-Rhythmus. Dies ist in Ganztagsschulen eher möglich.
  • Die Ganztagsschule vermittelt Schülerinnen und Schülern noch besser ein Gemeinschaftsgefühl, unterstützt ihr soziales Lernen und fördert sie darin, ihre Freizeit selbstbestimmt und sinnvoll zu gestalten. Ganztags-schulen sind Lern- und Lebensraum für alle Beteiligten. Diese Schulen verfügen über eine entsprechende personelle und räumliche Ausstattung (z. B. Bibliothek, freie Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler, eine Schulküche, Sport- und Spielgelände).
  • Viele Einrichtungen können auch unter Einbeziehung der Eltern und inte-ressierten Menschen aus der Region betrieben und als Lern- und Hand-lungsräume im Sinne einer Öffnung für die Allgemeinheit genutzt werden.
  • Die Ganztagsschule ist eine regional verankerte Schule, die sich ihrem Einzugsgebiet gemäß nach außen öffnet (Eltern, Wirtschaft, Institutionen, Natur und Kultur). Daraus ergeben sich auch neue Möglichkeiten des Lernens (Experten, Erkundungen, Praktika) und des Fundraising. Schule wird damit noch mehr Teil der Region, des Stadtviertels, des Dorfs. Dies trägt zu einem positiven Selbstbild und einer selbstverständlichen Integration aller Schüler bei.
  • Der Unterricht kann und muss in den Schulnachmittag hinein verlängert werden. Damit entsteht mehr Spielraum für eine entspanntere Organisa-tion des Lehr- und Lernprozesses. Die erweiterte Schulzeit einer Ganz-tagsschule bietet vielfältigere Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten bei praktischen Arbeiten, forschendem und entdeckendem Lernen in den Na-turwissenschaften, Weiterentwicklung von künstlerischen und sportlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
  • Phasen des Lernens können sich mit Phasen des sozialen Miteinanders abwechseln. Das Lernen und Leben miteinander trägt zur positiven Lern-entwicklung bei.
  • Die Gemeinsame Schule als Ganztagsschule ist flexibel in Bezug auf die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Lerngruppen, je nach pä-dagogischen Erfordernissen. Der Wechsel zwischen Einzelarbeit, Part-ner- und Gruppenarbeit wird erleichtert.

4.3 Die Gemeinsame Schule in der demokratischen Gesellschaft, in der Region und der internationalen Gemeinschaft In der Gemeinsamen Schule kann eine bessere Vorbereitung auf das aktive Mitwirken in der demokratischen Gesellschaft und in der internationalen Gemeinschaft geleistet werden. Deswegen sind folgende Ziele zu realisieren:

  • Zum aktiven Teilnehmen in einer demokratischen Gesellschaft gehören für jeden Menschen die Möglichkeit der Mitbestimmung und das Erfahren von Gerechtigkeit. Soziokulturelle Integration ist selbstverständlich. Das gilt auch für die Schule. Eine demokratische Gesellschaft grenzt nieman-den schulisch aus.
  • Behinderten sind deshalb alle Möglichkeiten zu schaffen, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
  • Kinder mit Migrationshintergrund haben ein Anrecht auf Förderung und Anerkennung ihrer Herkunftssprache und -kultur.
  • Das Lernen in heterogenen Gruppen ist besonders geeignet neben Wis-sen auch die Kompetenz zu vermitteln, selbstständig, selbstorganisiert und gemeinsam mit anderen, in anderer Weise begabten Schülerinnen und Schülern zu lernen.
  • Demokratie lernen können Kinder nur dann, wenn sie von Anfang an in sie betreffende Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Eine demokratische Grundhaltung können Kinder sich in der Schule nur durch demokratisches Erleben aneignen. Damit können sie ein aktives Mitglied der Gemeinschaft werden und verantwortlich für sich und ihre Mitmenschen handeln.
  • Die Schulen sind weitestgehend selbst verantwortlich in der Gestaltung ihrer curricularen, organisatorischen, finanziellen und personellen Bedingungen. Die Gesamtkonferenz ist im Rahmen der gegebenen pädagogi-schen und organisatorischen Strukturen der Gemeinsamen Schule" höchstes Beschlussorgan der Schulen.
  • Mitbestimmung von Schülerinnen, Schülern und Eltern über Schulbeiräte ermöglicht ein demokratisches Miteinander. Jede Schule muss die Mit-bestimmung aller an Schule Beteiligten im Schulprogramm verankern. Insbesondere Eltern und Schülerinnen und Schüler müssen reale Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Schule erhalten.
  • Jede einzelne Schule muss die eigenen administrativen und pädagogi-schen Entscheidungen offen legen und rechtfertigen.
  • Ein staatliches Regulativ, früher Schulaufsicht genannt, garantiert im Sinne einer Gewährleistungsverantwortung eine angemessene und gleichwertige personelle und materielle Ausstattung aller Schulen.
  • Die Mitwirkung der lokalen Institutionen am Schulleben, der Vereine und Organisationen und der Interessensvertretungen der Wirtschaft und der Gewerkschaften ist zu ermöglichen. Die Schule öffnet und vernetzt sich deshalb mit außerschulischen Bildungsangeboten und trägern.
  • Ziel von Eltern und Schule muss es sein, Kinder zur Teilnahme an dem vielfältigen Angebot der außerschulischen Einrichtungen zu motivieren. Mit der Gemeinsamen Schule bietet sich auch für die außerschulische Jugendbildungsarbeit eine gute Möglichkeit der Zusammenarbeit. Beide Bereiche können sich ergänzen und von einander profitieren.
  • Die schulische Bildung erfolgt nicht länger in isolierten einzelnen Schulen. Jede Schule ist Teil einer Region des Lernens, das ist die Verknüp-fung aller an Bildung beteiligten Institutionen.
  • Das Bildungswesen wird durch ein zusammenwachsendes Europa internationalisiert. Der Erwerb interkultureller Kompetenzen muss im Hinblick auf eine spätere Teilnahme an einem Leben in Europa ein fester Bestandteil des Lehr- und Lernprozesses in der Schule sein.
  • Eine besondere Bedeutung bekommt deshalb die internationale Mobilität als Schlüsselqualifikation. Schüler und Schülerinnen müssen Erfahrungen im Ausland sammeln. Jede Schülerin und jeder Schüler sollte bis Ende der Klassenstufe 10 an mindestens einer Schüleraustauschmaß-nahme mit einem EU-Mitgliedsland teilnehmen.
  • Die Erfahrungen der Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund sind Teil der erwünschten Internationalisierung. Muttersprachlicher Unter-richt, der auch für ihre Mitschüler und Mitschülerinnen anderer Nationali-täten geöffnet werden kann, trägt zum Abbau von Vorurteilen und zur Förderung gegenseitigen Verstehens bei.
  • Die in den Ländern der EU bzw. den Herkunftsländern von die Schule besuchenden Migranten gesprochenen Sprachen sind vorrangig für die Entwicklung von Mehrsprachigkeit zu nutzen. Weitere sollen ins Wahlpflichtangebot aufgenommen werden.
Wir machen soziale Politik für dich und mit dir.