Blick auf das Bundestagsgebäude, auf dem eine Deutschland-Flagge weht.
Blick auf das Bundestagsgebäude, auf dem eine Deutschland-Flagge weht

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz). Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Aus Artikel 39 Grundgesetz geht hervor, dass der 21. Deutsche Bundestag zwischen dem 27. August 2025 und dem 26. Oktober 2025 gewählt werden muss. Nach Paragraph 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. In der Regel schlägt ihm die Bundesregierung einen Termin vor. Die Wahl muss an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag stattfinden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den 28. September 2025 als Termin festgelegt.

Zur Bundestagswahl 2025 werden wir hier unterschiedliche Informationen aufbereiten, die nach und nach ergänzt werden.

(Stand: 30. Juni 2021)

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