Der Deutsche Bundestag Am 18. September 2005 kommt zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages. Dieser wird aus 598 Abgeordneten (299 nach Kreiswahlvorschlägen und 299 nach Landeswahlvorschlägen) bestehen. Dazu kommen sich aus dem Bundeswahlgesetz ergebende Abweichungen, z.B. Überhangmandate. Der Bundestag besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsorgan ihr wichtigstes Organ. Bei bestimmten Gesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates - der Vertreter der Länderregierungen - erforderlich.

Die Bundestagswahlkreise Das Bundesgebiet ist in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Verteilung der Bundestagswahlkreise auf die Länder ergibt sich aus folgender Übersicht:

Schleswig-Holstein 11 1 - 11
Mecklenburg-Vorpommern 7 12 - 18
Hamburg 6 19 - 24
Niedersachsen 29 25 - 53
Bremen 2 54 - 55
Brandenburg 10 56 - 65
Sachsen-Anhalt 10 66 - 75
Berlin 12 76 - 87
Nordrhein-Westfalen 64 88 - 151
Sachsen 17 152 - 168
Hessen 21 169 - 189
Thüringen 10 190 - 199
Rheinland-Pfalz 15 200 - 214
Bayern 44 215 - 258
Baden-Württemberg 37 259 - 295
Saarland 4 296 - 299

Aufstellung der Bewerber 1. Aufstellung eines Direktkandidaten Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur gewählt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. (...) §§ 18 - 26 BWG, §§ 34 - 38 BWO 2. Aufstellung von Landeslisten Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden. (...) §§ 27, 28 BWG, §§ 39 bis 41, 43 BWO

Stimmabgabe Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit ihr wird der Direktbewerber des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es genügt somit die relative Stimmenmehrheit. Über die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag bestimmen grundsätzlich nicht die Erststimmen, sonder die für die Landeslisten der Parteien insgesamt abgegebenen Zweitstimmen, denn die 598 Sitze des Deutschen Bundestages werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei.

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