11. Seniorinnen- und Seniorenbildung

Die SPD in Niedersachsen macht sich stark für einen Ausbau der Senior-innen- und Seniorenbildung. Mit der höheren Lebenserwartung ergeben sich neue Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung, zum sozialen Engagement und zur gesellschaftlichen Partizipation. Das Recht auf Teilhabe am lebenslangen Lernen muss gesichert werden.

Die Bedeutung der Seniorenbildung nimmt in dem Maße zu, wie der Anteil der aktiven älteren Menschen in der Gesellschaft wächst. Die Angebote der Seniorinnen- und Seniorenbildung müssen stärker auf die Mitwirkungsmöglichkeiten der Gesellschaft zielen, um das Erfahrungspotenzial und die Bereitschaft zu ehrenamtlicher, am Gemeinwohl orientierter Betätigung zu nutzen. Hierzu müssen entsprechende Strukturen bereitgestellt werden, die die Vermittlung von Angeboten organisieren und erforderliche Fortbildungsmaßnahmen für eine zweite Karriere im Alter ermöglichen. Eine Einbindung in die Erwachsenen- und Weiterbildung ist die sinnvollste und erfolgreichste Organisationsform.

Seniorinnen- und Seniorenbildung muss vor Ort" stattfinden. Kommunale Weiterbildungseinrichtungen bieten durch ihre Nähe zu Wohnquartieren die günstigsten Voraussetzungen. Angebote in Seniorenheimen gehören dabei genauso dazu wie Bildungsmöglichkeiten in Gemeindezentren, Bürgerhäusern und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Eine intensive Zusammenarbeit der Erwachsenenbildungseinrichtungen mit den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege ist daher im hohen Maß gefordert. Es muss aber auch die Unterstützung selbstorganisierter Lernprozesse erfolgen. Hier können professionelle Erwachsenenbildungseinrichtungen Hilfestellung geben.

Auch über kommunale Einrichtungen wie Seniorinnen- und Seniorenbüros oder andere Formen der Seniorinnen- und Seniorenvertretung können Hilfestellungen und Angebote stattfinden. Vor dem Hintergrund der individuellen Biografien der älteren Menschen kann auch der Rollenwechsel vom Lerner zum Lehrer gerade in selbstorganisierten Lernformen sehr gut funktionieren.

Die in der Verantwortung der Unternehmen organisierte, innerbetriebliche Fortbildung darf ältere Beschäftigte nicht mehr ausgrenzen, wenn das Postulat des lebenslangen Lernens gelten soll. Sie muss darauf abzielen, deren Erfahrungen und Kompetenzen in gemischten Teams sinnvoll einzusetzen. Altersdiskriminierung in der Erwachsenenbildung darf nicht länger legal sein und Frühverrentung ist der falsche Ansatz.

Ein wichtiger Bereich wird die Förderung ausländischer, nicht hinreichend oder gar nicht deutsch sprechender Seniorinnen und Senioren sein. Hier sind Angebote zur realisieren, die verhindern, dass diese Menschen durch nichtvorhandene Sprachfähigkeit im Alter gesellschaftlich isoliert bleiben oder werden.

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