8.1 Kriterien einer reformierten Ausbildung der Lehrkräfte

Die von uns angestrebte inhaltliche Neuorientierung des Bildungswesens, die eigenständigen Schulen und veränderte Lern- und Lehrformen machen eine grundlegende Neuausrichtung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung nötig. Der derzeitige Reformprozess geht dabei bereits in die richtige Richtung, er muss aber weiterentwickelt werden.

Der Ausbildungsgang muss für das Unterrichten an der Gemeinsamen Schule befähigen, dafür ist eine Ausbildung von Stufenlehrerinnen- und Lehrern nötig. An einen Bachelorstudiengang Vermittlungs- und Erziehungswissenschaften sollen sich Masterstudiengängen für Förderstufenkräfte, Primarstufenlehrkräfte (Lehrbefähigung Jahrgänge 1 bis 6), Lehrkräfte für die Sekundarstufe I (Lehrbefähigung Jahrgänge 5 bis 10), Lehrkräfte für die Sekundarstufe II (Lehrbefähigung Jahrgänge 10 bis 12) und Lehrkräfte für das berufliche Schulwesen anschließen. Es wird ein Bachelorstudium für Vorschul- und Elementarstufenlehrkräfte eingeführt. Die institutionelle Trennung von erster und zweiter Ausbildungsphase widerspricht jeder empirischen Einsicht über tatsächliches Lehren und Lernen, sie bewirkt eine Desintegration der Bereiche Theorie und Praxis und verhindert so u. a. eine Reflexion des eigenen Lehrverhaltens auf angemessen hohem Abstraktionsniveau. Die drei Ausbildungsphasen (Ausbildung, Referendariat, Fortbildung) müssen curricular, personell und organisatorisch zu einer Lehrerinnen- und Lehrerausbildung aus einem Guss integriert werden.

Die derzeitige Umstellung der grundständigen Lehramtsausbildung auf Bachelor- und Masterstudiengänge muss vorangetrieben werden. Neben der zu realisierenden Umstellung auf das Stufenlehrermodell sind dabei folgende Grundsätze zu beachten:

  • Fachliche und methodische Kompetenzen müssen hinreichend durch soziale, psychologische und pädagogische ergänzt werden.
  • In der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung wird der Anteil grundwissenschaftlicher Studien (Pädagogik, Psychologie, u. a.) und Praxiserfahrung als Professionalisierungsbereich auf ca. 40 % der Studienanteile angehoben.
  • Die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern ist kontinuierlich den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen, um Kindern die besten Chancen und die beste Förderung zu gewährleisten. Persönlichkeits-bildung, soziale Verantwortung und Wissensvermittlung müssen gleichberechtigte Ziele von Schule sein, die sich ebenso gleichberechtigt in den Studieninhalten wieder finden.
  • Auch für den Lehrerinnen- und Lehrerberuf gilt lebenslanges Lernen. Theoretisches Wissen und professionelle Handlungsfähigkeiten müssen laufend reflektiert und erweitert werden. Bereits die erste Ausbildungsphase zielt auf eigenständige Theorie- und Praxisreflexion.
  • Die Heterogenität von Lerngruppen ist zentraler Ansatzpunkt bei der Ausbildung professioneller Handlungsfähigkeiten. Auch die Fortbildung setzt hier einen Schwerpunkt. Nur so ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen können Lernanregungen und Herausforderungen für die individuell unterschiedlichen Leistungspotenziale von Schülerinnen und Schülern schaffen.
  • Auslandserfahrung im Studium ist dringend geboten. Zur Vorbereitung auf die Einbeziehung interkultureller Kompetenzwerte in den täglichen Unterrichtsprozess sollten die Studentinnen und Studenten ein studien-integriertes Auslandssemester mit einem mindestens sechswöchigen Praktikum in einem der EU-Mitgliedsländer absolvieren.
  • Lehrerinnen- und Lehrer mit Migrationshintergrund sind aufgrund ihrer Biografie (Mehrsprachigkeit und kulturelle Erfahrungen) besonders geeignet, wesentliche Lerninhalte in einer demokratischen und multikulturellen Gesellschaft zu vermitteln. Sie sollten deshalb verstärkt für den Lehrberuf gewonnen werden.
  • Die Ausbildung soll sich an Modulen ausrichten, die fachwissen-schaftliche und pädagogische Anforderungen auf das in den jeweiligen Schuljahrgängen Relevante abstimmen.
  • Zielvorgaben werden als prüfbare Standards formuliert und an Kompetenzen ausgerichtet. Die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer sammeln ein Portfolio, das auch Grundlage für den späteren unterrichtlichen Einsatz in den verschiedenen Schuljahren ist.
  • Eine institutionalisierte, kontinuierliche berufsbegleitende Weiterbildung der in Schule Tätigen wird gewährleistet.
  • Die Lehrerarbeitszeit und auch die Besoldung müssen an die organisatorischen Veränderungen der Gemeinsamen Schule für alle angepasst werden.

8.2 Erste Schritte für die Reform

Eine SPD-geführte Landesregierung führt ab dem Jahr 2009 im Zuge der Umstellung des Schulsystems auf die Gemeinsame Schule die Stufenlehrerinnen- und Lehrerausbildung ein. Der Bologna-Prozess im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung wird fortgesetzt. Die Studienstruktur-reform geht mit einer qualitativen Verbesserung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung einher.

  • Die beiden ersten Phasen (Ausbildung und Referendariat) der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung werden verzahnt. So wird die Polyvalenz des Bachelor gewährleistet, zugleich aber die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Studienseminaren hergestellt. Das Land stellt sicher, dass es in der Zeit von 2008 bis 2013 zu einer institutionalisierten Zusammenarbeit beider Ausbildungsstätten kommt. In der Hochschulausbildung sollen die Ausbildungskräfte der Seminare und die mitwirkenden Lehrkräfte aktiv teilnehmen, die Hochschullehrkräfte werden in die Arbeit der Studienseminare integriert. Dies gilt insbesondere für Prüfungen. Den jeweiligen Hochschulen werden Ausbildungsschulen zugeordnet, in denen die Praxisphasen stattfinden. Kontaktlehrkräfte an diesen Schulen arbeiten aktiv an der Hochschulausbildung mit und bilden die Studierenden in den jeweiligen Praxisphasen an ihren Schulen in enger Zusammenarbeit mit Hochschule und Studienseminaren aus.
  • Das Referendariat wird auf ein Jahr verkürzt. Dafür muss gewährleistet sein, dass in der Hochschulausbildung die Praxisphasen zusammengefasst mindestens ein Jahr betragen. Wenn dieses realisiert ist, streben wir an, dass nach dem Referendariat ein zweijähriges Trainee-Programm als Bestandteil der Ausbildung folgt. Dies absolvieren die ausgebildeten Referendarinnen und Referendare nacheinander an zwei verschiedenen Schulen. Sie werden dort in der Berufseinstiegsphase ein qualifiziertes Mentoring nach festgelegten Qualitätsstandards durchlaufen. Danach können sie sich auf unbefristete Stellen an den Schulen bewerben.
  • Eine SPD-geführte Landesregierung wird in der Legislaturperiode von 2008 bis 2013 die durchgängige Einrichtung von Lehrerinnen- und Lehrerausbildungszentren mit einer eigenen (langfristigen) Leitungsstruktur innerhalb der Universitäten durchsetzen. Die Lehrerinnen- und Lehrerausbildungszentren sind verantwortlich für die Lehre und für eine Forschung, die die Realität von Vorschule, Schule und Unterricht zum Gegenstand hat. Gleichzeitig kann hier die notwendige Verzahnung mit der dritten Ausbildungsphase der Fortbildung stattfinden.

Die SPD setzt sich dafür ein, dass der Beruf Lehrerin und Lehrer in der Gesellschaft wieder hoch geachtet und damit auch ein begehrtes Berufsziel wird. Menschen sollen sich bewusst für den Lehrerinnen- und Lehrerberuf entscheiden, weil sie durch die pädagogische Begleitung junger Menschen über einen der wichtigsten Zeiträume ihres Lebens an der Gestaltung gesellschaftlicher und individueller Zukunft mitwirken wollen.

Wir machen soziale Politik für dich und mit dir.