
4. Februar 2020: Solidarität mit den Beschäftigten eines Gildebetriebes in Hannover
„Wir sind empört über den Umgang mit den Menschen, die nichts anderes tun, als sich engagiert für ihr gutes Recht, eine gerechte tarifliche Bezahlung sowie anständige Arbeitsbedingungen einzusetzen“, teilen die Vorsitzenden Dr. Matthias Miersch (Bezirk), Claudia Schüßler (Region), Ulrike Strauch und Adis Ahmetovic (Stadtverband) mit.
Genau vor 100 Jahren trat am 4. Februar 1920 das Betriebsrätegesetz in Kraft, das als Vorläufer der heutigen Mitbestimmung gilt. Im Rahmen der Mitbestimmung werden seit 1952 die Pflichte und Rechte der Betriebsräte im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben. Wie das aktuelle Beispiel der Gildebetriebe zeigt, versucht die Geschäftsführung im Konflikt um Tarifverträge für die Beschäftigten Fakten zu schaffen, ohne den Betriebsrat zu beteiligen.
„Wir wünschen den Kolleginnen und Kollegen die erforderliche Kraft, Ausdauer und Mut und weiterhin eine starke Solidarität. Von der Geschäftsführung fordern wir das Mindeste an Respektbezeugung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber erwarten können. Es ist unabdingbar, dass die Geschäftsführung an den Verhandlungstisch zurückkehrt, um über Arbeitsbedingungen, Löhne und Tarifverträge zu reden.“