4. Ein Staat, der Zukunft für alle schafft.
Regierungsprogramm der SPD zur Landtagswahl 2022.
Ob bei Klimaschutz, Digitalisierung, Sicherheit oder Wohnungsbau: Wir stehen für einen aktiven und starken Staat. Deshalb gehen wir in den Konflikt mit denjenigen, die Investitionen verhindern wollen. Wir sind der Überzeugung, dass kaputte Schulen, stillgelegte Bahngleise, marode Brücken und Schlaglöcher in Straßen ein zu hoher Preis für Sparpolitik sind. Deshalb setzen wir auf Erhalt und Investitionen. Wir sorgen dafür, dass unsere Schulen saniert werden, Bahnstrecken entstehen, Brücken stabil bleiben und Straßen in Ordnung kommen.
Damit das gelingt, brauchen wir eine offensive Finanzpolitik, die keine Angst vor Investitionen hat. Denn genau wie bei jedem gut geführten Unternehmen gilt auch für ein Land, dass man mit Sparen allein noch keinen Gewinn macht. Man braucht Investitionen, damit es zum Ertrag kommt.
Wir wollen einen Staat, der so modern ist, dass er seine Bürgerinnen und Bürger nicht ausbremst, sondern befördert. Wir wollen einen Staat, der so aktiv ist, dass er Menschen Mut zum Risiko macht statt sie in Angst erstarren lässt.
Wir stehen für den aktiven Staat und damit für ein Land, in dem man sich auf den Staat verlassen kann. Weil der Staat Zukunft für alle schafft.
4.1 INVESTITIONEN IN EIN MODERNES LAND
Niedersachsen braucht als starker Industrie- und Dienstleistungsstandort eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur.
Das zentrale Ziel muss sein, den Wohlstand in einer Weise zu sichern und zu stärken, dass alle Menschen der heutigen sowie zukünftigen Generationen daran in gerechter Weise teilhaben können. Dazu muss den folgenden Generationen auch ein leistungsfähiger öffentlicher Kapitalstock hinterlassen werden. Die Vermeidung öffentlicher Schulden kann dabei nicht das allein entscheidende Kriterium sein. Gleichgewichtig muss es auch um die Entwicklung des Staatsvermögens gehen, dessen Erosion voll zulasten kommender Generationen geht. Deshalb ist es gerecht und nachhaltig, in die Infrastruktur zu investieren, statt sie morgen mit weit höheren Kosten zu reparieren. Aus diesem Grund haben wir mit einem Corona-Sondervermögen nicht nur die notwendigen Ausgaben im Gesundheitsbereich finanziert, sondern mit dem Sondervermögen haben wir ganz bewusst auch Zukunftsinvestitionen in Forschung, Innovationen, Klimaschutz, Landwirtschaft und Digitalisierung vorgenommen.
NFonds: Investitionen in Infrastruktur, Innovationen und Modernisierung
Wir müssen auch über diese Legislaturperiode hinaus kräftig anpacken, um Niedersachsen dauerhaft zu einem wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aushängeschild zu machen: für ein modernes Niedersachsen. Niedersachsen braucht Investitionen, die wieder eine Wachstumsdynamik einleiten, Beschäftigung und Einkommen sichern und gleichzeitig die Krisenfestigkeit unserer
Wirtschaft stärken. Die Corona-Krise darf weder durch die Klimakrise noch eine soziale Krise abgelöst werden. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes ist investitionsfeindlich. Niedersachsen wird sich dadurch jedoch nicht lähmen lassen. Unsere Antwort auf diese Herausforderung ist der Niedersachsenfonds (NFonds).
Im Rahmen des NFonds werden wir Investitionsinstrumente entwickeln, die konform mit den Regelungen von Schuldenbremse und Fiskalpakt neue Handlungsspielräume eröffnen. Damit werden wir Investitionen von mehreren Milliarden Euro auslösen. Insbesondere Wohnungsbau, Landesliegenschaften, Hochschulen und Krankenhausinvestitionen bieten sich dafür an, über sogenannte schuldenbremsenunabhängige Kredite im Rahmen von Investitionsgesellschaften ermöglicht zu werden. Dabei ist zu beachten, dass die für den Gesetzgeber erforderliche Steuerungsmöglichkeit über ein entsprechendes Beteiligungsmanagement weiterhin gewährleistet sein kann. Eine unkontrollierte Verschuldung ist ausgeschlossen, da den Investitionen reale Vermögenswerte und eindeutige Refinanzierungs- und Tilgungspläne gegenüberstehen werden.
Um den Bestand der öffentlichen Infrastruktur zu halten, den wachsenden Bedarf zu befriedigen und Entwicklungen (Klimawandel, Digitalisierung) zu ermöglichen, sind öffentliche Investitionen Voraussetzung für Innovation und private Investitionen. Die NBank werden wir daher von einer reinen Förderbank zu einer Investitionsbank ausbauen. Wir werden sie mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten, damit sie mehr Geld am Kapitalmarkt aufnehmen und in Zukunftsfelder investieren kann.
Unsere finanzpolitischen Ziele für das Land und seine Kommunen
Die Corona-Pandemie hat alle staatlichen Ebenen vor bisher nicht dagewesene Herausforderungen gestellt. Mit Nachtragshaushal- ten in Höhe von fast acht Milliarden Euro haben wir mitten in der Krise ein Konjunkturprogramm für Niedersachsen aufgelegt, das es in der Geschichte des Landes so noch nicht gegeben hat. Aufgrund der Haushaltslage müssen zusätzliche zukünftige Vorhaben unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen – das heißt, sie können nur umgesetzt werden, wenn es die finanziellen Spielräume dafür im Landeshaushalt tatsächlich gibt.
Auch in den Kassen unserer Städte und Gemeinden fehlt erwartetes und eingeplantes Geld. Auch und gerade in solch unsicheren Zeiten stehen wir fest an der Seite unserer Kommunen. Wir haben in dieser Notsituation für die Kommunen einen Schutzschirm von mehr als einer Milliarde Euro aufgespannt. Auch in Zukunft werden wir fair und auf Augenhöhe mit den Kommunen die staatlichen Aufgaben gewährleisten und die Kommunen dafür gemäß unserer Verfassung finanziell ausstatten.
Die Gemeinden, Städte und Kreise in Niedersachsen erfüllen enorm wichtige Aufgaben vor Ort. Sie sind da für unser funktionieren- des Miteinander und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Kommunen unterstützen.
Unser Ziel: Kreise, Städte und Dörfer sollen auf einem stabilen finanziellen Fundament stehen. Die ständig steigende absolute Erhöhung der Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, der Höchststand bei den kommunalen Steuereinnahmen, die Konsolidierungsbemühungen der Kommunen, die stärkere Beteiligung des Bundes sowie die gute konjunkturelle Entwicklung der letzten Jahre hatten in den Jahren vor Corona die Finanzen der Kommunen deutlich verbessert. Diese Unterstützung war für den Landeshaushalt ein Kraftakt. Mehr als jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt kommt den Kommunen zugute. Die finanzielle Stärkung der Kommunen ist ein Schwerpunkt im Landeshaushalt und sie wird es auch in Zukunft bleiben.
Gerechte Steuern in Niedersachsen
Wir stehen ein für mehr Steuergerechtigkeit! Dazu müssen wir konsequent alle Steuerschlupflöcher schließen. Es kann nicht sein, dass mit komplexen Steuergestaltungsmodellen, die von großen Kanzleien und Konzernen entwickelt werden und Lücken im Steuer- system gezielt ausnutzen, zum Teil skrupellos Steuern hinterzogen werden. Das verursacht Schäden in Milliardenhöhe für unsere Gesellschaft. So war zum Beispiel die Umsetzung der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit. Gerade auf internationaler Ebene gilt es, den Datenaustausch zu intensivieren. Um inner- europäische Steuerschlupflöcher zu vermeiden, brauchen wir eine faire Besteuerung von Digitalkonzernen sowie einen Mindest- steuersatz, aber auch eine Finanztransaktionssteuer. Hier hat der Bund bereits einige Schritte unternommen. Die Maßnahmen der Bundesebene im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche werden wir unterstützen.
Wir werden weiterhin über eine gute Ausstattung der Finanzverwaltung für einen gerechten Steuervollzug sorgen. Die Außendienste der niedersächsischen Finanzverwaltung leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Dazu gehört für uns auch eine gut funktionierende Steuerverwaltung. Staatliche Aufgaben können nur dann erfüllt werden, wenn die dazu erforderlichen finanziellen Mittel bereitstehen und ein gerechter Steuervollzug gewährleistet ist. Zu einer gut funktionierenden Steuerverwaltung gehört eine hochleistungsfähige und moderne IT-Ausstattung. Hier werden wir mit zusätzlichen Fortbildungsmöglichkeiten zum einen die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter unterstützen und zum anderen mit einer guten IT-Ausstattung auch die Finanzverwaltung auf den aktuellen Stand der Technik bringen.
Steuergerechtigkeit setzt voraus, dass Steuergesetze gleichmäßig angewandt und vollzogen werden. Deshalb haben wir die Betriebsprüfung und die Steuerfahndung personell verstärkt, um Steuerbetrug konsequenter verfolgen zu können. Das Land hat sich am Ankauf von Steuer-CDs aus dem Ausland beteiligt, um auch auf diesem Wege eine gesetzmäßige Besteuerung sicherzustellen.
Für die kommenden Jahre ist eine weitere Mammutaufgabe die Umsetzung der Grundsteuerreform. Hier gilt es, die Steuerpflich- tigen zum einen frühzeitig über ihre zukünftigen Belastungen in Hinblick auf die Grundsteuer zu informieren und zum anderen die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Hebesatzregelungen anzupassen, damit die beabsichtigte Aufkommensneutralität für die Kommunen auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Die Finanzverwaltung ist dazu in die Lage zu versetzen, mit der notwendigen Personal- und IT-Ausstattung die Bedürfnisse der Steuerpflichtigen angemessen zu beantworten. Aus diesem Grund sind die Bemü- hungen in der Ausbildung unserer Finanzbeamtinnen und -beamten zu intensivieren und die Ausbildungszahlen zu erhöhen. Eben- falls sind zusätzliche Stellen in der Steuerverwaltung zu schaffen.
4.2 DIGITALISIERUNG: GRUNDLAGE WIRTSCHAFTLICHER UND GESELLSCHAFTLICHER TEILHABE
Die Digitalisierung führt zu einem tiefgreifenden Strukturwandel in der Wirtschaft und damit am Arbeitsmarkt. Diesen Wandel werden wir aktiv gestalten, seine Chancen nutzen und gute, digitale Arbeit zu einem Schwerpunkt der künftigen Landesregierung machen. Voraussetzung dafür ist ein starker Staat, der in die notwendige Infrastruktur investiert. Denn der Zugang zu schnellem Internet – in ganz Niedersachsen – ist die Grundlage für wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe.
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Schnelles Glasfaserinternet und eine flächendeckende Mobilfunkversorgung sind entscheidend für die Menschen und den Erfolg von Unternehmen und Kommunen. Mangelnde Wirtschaftlichkeit darf nicht mehr Ausrede für verpasste Infrastrukturwandelziele sein. Der Ausbau von Glasfasernetzen bis ins Haus bzw. in die Wohnung (FTTH) ist dabei von größter Bedeutung. Um die optimale Versor- gung zu gewährleisten, wollen wir mit Kommunen und Anbietern ein Mapping mit konkreten Lösungen für Gebiete ohne realistische privatwirtschaftliche Ausbauperspektive erarbeiten. Wir unterstützen ein bundesweites Förderprogramm ohne Aufgreifschwelle, wobei der Ausbau unterversorgter Gebiete weiter Priorität hat. Um die Kommunen beim Ausbau zu unterstützen, wollen wir das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen als Partner für die Kommunen bei Planung und Ausbau der Glasfaserinfrastruktur stärken.
Wir werden in Niedersachsen das Prinzip des Open Access, also des wechselseitigen Zugangs der (Mobilfunk-)Netze, umsetzen. Betreiber, die sich für den Ausbau auch in ländlichen Regionen engagieren, werden wir belohnen und dafür sorgen, dass der ineffiziente Doppelausbau von Netzen in lukrativen Gebieten der Vergangenheit angehört. Wir werden öffentliche Mittel zur Förderung des Ausbaus längerfristig planbar und zeitlich gestaffelt zur Verfügung stellen.
Wir setzen konsequent auf eine flächendeckende 5G-Versorgung und streben bei der Entwicklung der nächsten Mobilfunkgeneration (6G) für Niedersachsen eine Vorreiterrolle an. Kriterium für den Erfolg wird dabei die Netzabdeckung in der Fläche sein. Um unser Ziel zu erreichen, werden wir uns unter anderem bei der bundesweiten Frequenzvergabe dafür einsetzen, dass Anbieter den Zuschlag dann erhalten, wenn sie die Versorgung in der Fläche priorisieren.
Gute Arbeit und digitale Transformation
Unser Ziel ist es, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, jede Selbstständige und jeder Selbstständige und jede Freibe- ruflerin und jeder Freiberufler die Potenziale und Chancen der Digitalisierung individuell voll ausschöpfen kann. Keine Arbeitnehme- rin und kein Arbeitnehmer darf durch die Digitalisierung zurückgelassen werden. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene für eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung bei Fragen der Digitalisierung ein. Dazu fördern wir Weiterbildungsangebote und Techno- logieberatung für Betriebs- und Personalräte, damit die Potenziale der Digitalisierung für eine Aufwertung von Arbeit genutzt werden können. Um den Wandel inklusiv zu gestalten und das Klima zu schützen, bringen wir die Handelnden aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften, Verwaltung und Zivilgesellschaft in Foren zur Gestaltung der Transformation zusammen. Mit den Sozialpartnern schließen wir einen Pakt für digitale Weiterbildung.
Arbeit, die über digitale Plattformen organisiert wird, braucht faire Regeln. Wir setzen uns deshalb entschlossen gegen Plattformen ein, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fälschlicherweise als selbstständig klassifizieren, Arbeitsstandards aushöhlen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausbeuten.
Wir wollen das „Digital Gender Gap“ zwischen Männern und Frauen auch in der Arbeitswelt überwinden. Dazu gehören auf Frauen ausgerichtete Bildungsangebote und Fördermaßnahmen am Arbeitsplatz, die Sensibilisierung von Arbeitgebern für dieses Problem sowie Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen.
Digitale Teilhabe
Wir werden den digitalen Wandel sozial, inklusiv und nachhaltig gestalten. Deshalb soll die digitale Barrierefreiheit bei allen Digi- talisierungsprojekten ein Kriterium sein. Wir schaffen Ansprechpartner, die Bürgerinnen und Bürger bei der Überwindung digitaler Hindernisse zur Seite stehen. Insbesondere älteren Menschen werden wir zusätzlich digitale Teilhabe durch ehrenamtliche Digital- Botschafter erleichtern, die wir durch Qualifizierungsangebote unterstützen. Gleichzeitig werden wir dafür sorgen, dass niemand durch die Digitalisierung abgehängt wird. Dazu gehören kostenlose Bildungsangebote insbesondere zur IT-Sicherheit, aber auch ein klares Bekenntnis gegen einen Digitalzwang.
Daten
Eine bessere Datenlage ist für viele Sektoren unerlässlich. Sie kann dem zielgerichteten Klima- und Umweltschutz dienen, für einen effizienten ÖPNV sorgen und die Digitalisierung der Wirtschaft und der Verwaltung vorantreiben. Deshalb wollen wir gemeinsam
mit Partnerinnen und Partnern aus den Kommunen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft bestehende Daten-Flaschenhälse identifizieren und sicherstellen, dass alle Daten, die von der Allgemeinheit geschaffen werden, beispielsweise im Transportbereich, auch zum Wohle aller eingesetzt werden können. Wir werden das Teilen von Daten auch aus der Privatwirtschaft vorantreiben und dies aktiv nach dem Open-Data-Prinzip fördern.
Digitalisierung der Verwaltung
Jede Bürgerin und jeder Bürger soll die zentralen Verwaltungsleistungen in Zukunft digital nutzen können. Dafür setzen wir auf eine breite und umfassende Digitalisierungsstrategie: Wir setzen uns für eine bürgernahe und effiziente öffentliche Verwaltung ein, die das Leben der Menschen erleichtert und den konkreten Nutzen der Digitalisierung verdeutlicht. Darüber hinaus werden wir die digita- le Infrastruktur so ausbauen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger problemlos Zugang zu den Online-Leistungen der Verwaltung hat.
Die Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen muss beim Einsatz von IT-Systemen gewährleistet werden.
Wir werden die Datensicherheit unter Einbeziehung von Kommunen und der kritischen Infrastruktur erhöhen. Die Zentralstelle für Informationssicherheit wird zu einem robusten Cybersicherheitszentrum ausgebaut und noch enger mit dem Bundesamt für Sicher- heit in der Informationstechnik, der mittelbaren Landesverwaltung und den Kommunen zusammenarbeiten. Bürgerinnen und Bürger, auch solche mit geringerer Digitalkompetenz, sollen durch niedrigschwellige Fortbildungsangebote und Digitallotsen bei der Teilhabe an den neuen Technologien unterstützt und für Gefahren durch Cyberangriffe sensibilisiert werden.
Durch die Bereitstellung von zentralen IT-Infrastrukturen und einheitlichen Standards werden wir die Kommunen in die Lage versetzen, den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen Online-Dienste anzubieten. Zur Beschleunigung von Planungsprozessen und zur besseren behördenübergreifenden Zusammenarbeit werden wir digitale Plattformen schaffen.
Wir benötigen eine digital kompetente und schlagkräftige Verwaltung. Wir werden daher die Ausbildungs- und Studienangebote im IT-Bereich ausbauen und optimale Arbeitsbedingungen schaffen, um so die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber weiter zu erhöhen. Die IT-Kompetenzen innerhalb der Landesverwaltung werden wir noch stärker bündeln. Damit wird die IT-Verwaltung noch effektiver und effizienter.
Bürgerrechte und IT-Sicherheit
Zur effektiven Verfolgung von Straftaten im Internet werden wir verfassungskonforme Lösungen einsetzen, wie z. B. die sogenannte Login-Falle. Außerdem werden wir weiterhin zusätzliche behördliche Kapazitäten wie Cyberermittler für die strafrechtliche Verfolgung und die Löschung von bereits bekannten illegalen Inhalten schaffen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten müssen hier genauso verfolgt werden können wie anderswo.
Eine umfassende Cybersicherheitspolitik ist unser Kernanliegen. Deshalb werden wir eine grundsätzliche Erhebung des Zustands öffentlicher IT-Systeme durchführen. Wir werden dauerhaft die Kapazitäten des Landes Niedersachsen für das Monitoring von Cybersicherheitsrisiken und die schnelle Reaktion auf Cyberangriffe in den Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden stärken.
Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz (KI) und verwandte algorithmische Systeme sind digitale Schlüsseltechnologien, deren Einsatz in Niedersachsen Chancen, aber auch Risiken birgt. Für den Einsatz von KI in der Arbeitswelt bedarf es Verfahren für die Folgen- abschätzung im Betrieb sowie Regelungen, die dem besonderen Schutzbedürfnis von Beschäftigten und der Möglichkeit kollektiver Interessenvertretung gerecht werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten eingebunden werden, bevor KI-Systeme in ihrem Arbeitsbereich eingesetzt werden. Auch Entscheidungen, die die berufliche, gesundheitliche oder finanzielle Existenz von Menschen oder Grundrechte betreffen, dürfen nicht alleine durch Algorithmen getroffen werden, sondern müssen in menschlicher Verantwortung stehen und überprüfbar sein.
Gründer, Start-ups & Unternehmen
Wir werden die noch unter Rot-Grün begonnene Start-up-Initiative unter Beteiligung des Start-up-Beirates weiter ausbauen und mit einem Wachstumsfonds unterstützen. Wir unterstützen besonders Projekte in Wissenschaft und Forschung, die für die zukünftige Wett- bewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft unerlässlich sind und die bestehende wirtschaftliche Stärke und Expertise in Nieder- sachsen erhalten und ergänzen. Die von uns auf den Weg gebrachten Gründungsstipendien, die neuen Gründerinnen und Gründern mit Rat und Finanzierung zur Seite stehen, werden wir auf zehn Monate verlängern. Im Rahmen der Start-up-Initiative werden wir den Anteil von Gründerinnen erhöhen und sie fördern. Start-ups mit einem Fokus auf Klimaschutz und soziale Neuerungen werden wir durch spezifische Fördermittel Schwung verleihen. Die Förderrichtlinien müssen dabei auch der gemeinnützigen Wirtschaft offenstehen.
Smart Cities, Smart Regions
In Zusammenarbeit mit den Modellprojekten in Einbeck, Geestland, Hannover und Hildesheim sowie dem Landkreis Hameln- Pyrmont werden wir effiziente digitale Lösungen für städtische und regionale Herausforderungen erarbeiten. Die Erfahrungen und Erfolge aus diesen Modellprojekten werden wir möglichst schnell in die Fläche bringen. Eine besondere Bedeutung kommt digitalen Technologien im ländlichen Raum zu, um demografischen, wirtschaftlichen und klimapolitischen Herausforderungen gerecht zu werden. Deswegen werden wir starke digitale Angebote in den ländlichen Räumen schaffen. Wir werden allen niedersächsischen Gemeinden und kleinen Städten ein Angebot entsprechend dem Prinzip der „Digitalen Dörfer“ zur Verfügung stellen.
Kunst & Kultur
Neue Formen des künstlerischen und kulturellen Ausdrucks online sollten unter den gleichen Schutz gestellt und gefördert werden wie Kunst offline. Eine wichtige digitale Kunstform ist dabei das Videospiel. Wir wollen deshalb die Medienförderung auch auf die Förderung von Videospielentwicklungen ausrichten. Auf Landesebene werden wir Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz im Videospielbereich auch für Eltern ergreifen und eSportlerinnen sowie eSportler bei der Ausübung ihres Sports unterstützen.
Digitalisierung als Chance für Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Für uns ist es wichtig, die positiven Potenziale der Digitalisierung für den Klimaschutz zu heben und ihre negativen Auswirkungen, soweit möglich, zu begrenzen. Wir werden zukünftig die Klimadimension bei der Digitalgesetzgebung mitdenken und dafür Sorge tragen, dass Einsparungspotenziale und Effizienzsteigerungen ausgereizt werden.
Wir unterstützen daher das Vorhaben auf Bundesebene, alle neuen Rechenzentren in Deutschland ab 2027 klimaneutral zu betreiben. Zusätzlich werden wir Fördermaßnahmen für die Energieeffizienzsteigerung niedersächsischer Datenzentren und digitaler Infrastruktur entwickeln. In der Landesverwaltung wird ein zentralisiertes neues Rechenzentrum energieeffizient umgesetzt werden.
Landwirtschaft
Schon heute ist die digitale Revolution in der Landwirtschaft angekommen. Dank des Einsatzes moderner Technologien sammeln landwirtschaftliche Betriebe Informationen zu Ressourcen wie Wasser, Pflanzenschutzmittel oder Dünger mit dem Effekt, dass enorme Effizienzsteigerungen erzielt werden können, die auch positive Effekte für den Umwelt- und Klimaschutz haben. Der ökologische Nutzen steigt, während die Schadstoffbelastung sinkt. Um diese positive Entwicklung weiter voranzutreiben, wollen wir gezielt Start-ups im Agriculture-Tech-Bereich fördern.
Doch mit der Digitalisierung der Landwirtschaft gehen auch Herausforderungen einher: Es drohen Datenmonopole einiger weniger Anbieter und die Kopplung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Maschinen an bestimmte Softwarelösungen, während insbesondere kleine Betriebe schnell von den Anforderungen digitaler Technologien überfordert werden. Wir wollen durch sorg- fältige Begleitung und Beobachtung die Weichen so stellen, dass Fehler und unerwünschte Nebenwirkungen minimiert werden können. So werden wir dafür sorgen, dass Software, wo immer möglich, nicht an Hardware gekoppelt wird und dass Landwirtinnen und Landwirte selbst erzeugte Daten auch selbst nutzen dürfen. Weiterhin werden wir landwirtschaftliche Betriebe über sogenannte One-Stop-Shops beraten und dabei unterstützen, digitales Grundwissen zu erwerben sowie über finanzielle Fördermöglichkeiten im Kontext der Digitalisierung der Landwirtschaft informieren.
4.3 BEZAHLBAREN WOHNRAUM SCHAFFEN
Wir brauchen eine Landeswohnungsbaugesellschaft für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum und zur Stärkung des Wohnungsbaus.
Gerade in den Ballungsräumen finden immer mehr Menschen in Niedersachsen keinen bezahlbaren Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht. Davon betroffen sind nicht nur Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, sondern ebenso auch Studierende, Auszubildende, junge Menschen, die eine erste eigene Wohnung suchen, Familien mit Kindern oder
Rentnerinnen und Rentner nach langem Erwerbsleben, die sich die steigenden Mieten dennoch nicht mehr leisten können. Wohn- raummangel ist jedoch nicht nur ein Problem der städtischen Räume. Auch in ländlichen Regionen mangelt es häufig an geeigneten Wohnungen. Es fehlen insbesondere barrierefreie, kleinere Wohnungen für Ein- oder Zwei-Personen-Haushalte in zentralen Ortslagen.
Wir haben deswegen zu Beginn der Legislaturperiode das Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen gegründet, beste Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau erlassen und zusätzliche Landesmittel eingeworben. Im Gegenzug hat die Wohnungswirtschaft das gemeinsame Ziel von 40.000 neuen Wohnungen in Sozialbindung bis 2030 als erreichbar erklärt.
Allerdings müssen wir feststellen, dass der soziale Wohnungsbau nicht so schnell vorankommt, wie es nötig und möglich wäre. Grund hierfür ist unter anderem: Mit frei finanziertem Wohnungsbau, ohne Sozialbindung und Mietobergrenzen, lässt sich eine deutlich höhere Rendite erwirtschaften.
Wir werden daher auf Landesebene keine Möglichkeit auslassen, dem massiven Marktversagen etwas entgegenzusetzen. Dazu gehören weiterhin faire Förderbedingungen und finanzielle Mittel für den sozialen Wohnungsbau, damit diejenigen Wohnungs- bauunternehmen, denen ihre soziale Verantwortung wichtiger ist als der größtmögliche Profit, ihre Vorhaben umsetzen können. Wir unterstützen die Sanierung im Bestand und schaffen hierfür faire Förderbedingungen. Wir werden die Pläne der Bundesregierung für die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit unterstützen, damit Investitionen in bezahlbares Wohnen sich wieder lohnen. Die Gründung neuer, gemeinnütziger Wohnungsbauunternehmen werden wir unterstützen. Auch das Land Niedersachsen muss wieder die Möglichkeit bekommen, sich aktiv an der Daseinsvorsorge im Wohnungswesen zu beteiligen, Grundstücke zu erwerben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dauerhaft in öffentlicher Hand zu bewirtschaften.
Mit uns wird Niedersachsen wieder eine Landeswohnungsbaugesellschaft aufbauen, die unveräußerlich sein muss und deren Aufgabe es sein wird, Schritt für Schritt den Bestand an bezahlbarem Wohnraum auszubauen. Hierbei sind auch bestehende Institutionen und Akteure einzubeziehen. Angesichts der Marktbedingungen wird das kein Sprint, sondern ein Langstreckenlauf, für den wir viel Einsatz und Ausdauer brauchen werden. Mittelfristig ist unser Ziel, 40.000 landeseigene Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten bauen zu lassen, um mehr bezahlbaren Wohnraum in Niedersachsen zu schaffen. Langfristig wird sich unsere Strategie bewähren; Wohnraumschaffung ist eine Aufgabe, von der viele Generationen profitieren werden.
Die Kommunen bleiben wichtige Partner, um sozialen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wir streben deshalb eine Stärkung von nicht gewinnorientierten Genossenschaften und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften durch die Bereitstellung von Liegenschaften und öffentlich-öffentlichen Partnerschaften, eine Personalaufstockung in den Bau- und Planungsbehörden der niedersächsischen Kommunen sowie eine Stärkung von öffentlichen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaften an. Wir werden zudem einen öffentlichen Bodenfonds des Landes zur Unterstützung von Kommunen bei der Mobilisierung und Rekommunalisierung von Bauland schaffen und eine Rekommunalisierung von Wohnungen und Grundstücken ebenso wie einen verstärkten Einsatz von sozialen und nachhaltigen Grundstücksvergaben unterstützen.
Ein Vorrat an Bauland ist eine Investition in die Zukunft. Die Kommunalaufsicht muss das in finanzschwachen Kommunen mit nachgewiesen hohem Bedarf an Wohnraum berücksichtigen. Wir werden Kommunen bei der Entsiegelung und Wiederverwertung von Altlastenflächen finanziell unterstützen. Gleichzeitig bedarf es der Förderung von Entsiegelung zur Wohnraumschaffung durch kommunale Wohnungsbaugesellschaften.
Das Land Niedersachsen entwickelt Muster-Bebauungspläne für unterschiedliche Zielsetzungen, damit Kommunen den gestiegenen Anforderungen an Planen und Bauen gerecht werden können. Um Zukunft baulich zu gestalten, braucht es praktikable Unterstützung, wo immer möglich.
Experten rechnen mit bis zu 50 Prozent frei werdenden Büroflächen durch die Digitalisierung. Gerade hier kann die Landes- wohnungsbaugesellschaft in mehreren Städten ähnliche Projekte planen und umsetzen – beispielsweise auch durch die Konzeptionierung von integrativen Wohnprojekten. So kann das Land Niedersachsen aktiv zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, aber auch zu einer Belebung und Durchmischung innerstädtischer Quartiere beitragen.
Dort, wo Wohnungen in neuen Baugebieten gefördert werden, muss auch in Zukunft eine Sozialquote vereinbart werden. Kommunen, die eine Quote in Höhe von mindestens 25 Prozent für geförderten Wohnraum bei zukünftigen Baugebieten einhalten, erhalten zusätzliche Fördermittel zur Vorbereitung weiterer Investitionen in bezahlbaren Wohnungsbau.
Mit Blick auf angebotene Wohnungsgrößen benötigen wir mehr Mut für Familien. Bei den immens steigenden Eigenheimpreisen auch bei uns im Land benötigen wir ein bezahlbares Angebot an Vier- und Fünf-Raum-Wohnungen. Bei der Förderung von sozialem Wohnungsbau werden wir das berücksichtigen.
Wir werden Kommunen dabei unterstützen, Investoren bei Neubauprojekten zu einer anteiligen Schaffung von Sozialwohnungen zu verpflichten. Dies kann uns durch eine sozial orientierte Bauleitplanung und mittels städtebaulicher Verträge gelingen.
Unser Ziel ist klar: der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus – damit der Bestand an Sozialwohnungen in Niedersachsen dauerhaft um 100.000 Wohneinheiten steigt.
Mieterschutz stärken und steigenden Mieten entgegenwirken
Mit der Umsetzung der Mietpreisbremse und des Baulandmobilisierungsgesetzes wurden auf Bundesebene wichtige Voraussetzungen geschaffen, um den Mieterschutz insbesondere in Ballungsgebieten zu stärken.
Die Ansätze der Mietpreisbremse und des Baulandmobilisierungsgesetzes werden wir für einen verbesserten Mieterschutz und die Gewinnung von mehr Baufläche auf Landesebene konsequent umsetzen, regelmäßig evaluieren und gegebenenfalls anpassen.
Wir werden eine Planungsoffensive starten, um mehr Raum für junges, studentisches Wohnen und für Auszubildende zu schaffen. Kommunale Potenzialflächenregister stellen zu diesem Zweck eine geeignete Grundlage dar.
Wohnen ist mehr als vier Wände und ein Dach über dem Kopf. Wir brauchen in unseren Kommunen einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Wettbewerb „Gute Nachbarschaft“ für Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement greift diesen Grundgedanken auf. Die Idee und die Grundhaltung hinter dem Wettbewerb haben im April 2021 zur Gründung des „Bündnisses für gute Nachbarschaft in Niedersachsen“ geführt. Unterstützung fand dieses Bündnis bereits von Beginn an – 13 Institutionen, u. a. der DGB und die Wohlfahrtsverbände, engagieren sich in diesem Bündnis, dem sich kontinuierlich immer mehr Akteure anschließen.
Ein richtiges und wichtiges Zeichen.
Quartiersarbeit insbesondere in sozialen Brennpunkten leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Finanzierung erfolgt oftmals über Projektfinanzierungen. Wir setzen uns dafür ein, hier zu einer Verstetigung der Finanzierung zu kommen.
Quartiere mit ihren dezentralen Versorgungs- und Produktionsstrukturen sind für ein gutes Sozial- und Wirtschaftsgefüge von Vorteil. Letzteres auch dadurch, dass Einschränkungen in einem Wirtschaftszweig von anderen Bereichen aufgefangen und regionale Pro- duktionsengpässe durch andere Standorte ausgeglichen werden können. Die Diversität und Dezentralität des Handwerks gilt es als Wirtschaftsstandort Niedersachsen zu nutzen und auszubauen. Die Förderung und der Erhalt regionaler Strukturen, Produkte und Dienstleistungen, transparenter, möglichst regionaler Lieferketten und kurzer Transportwege leisten auch einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz.
Das Handwerk ist in Innovationspartnerschaften, die mit der Wohnungswirtschaft eingerichtet werden, einzubinden. Auch gilt es, in Quartierkonzepten das Handwerk sowohl als Umsetzer der Bau- und Effizienzmaßnahmen als auch als Energienutzer zu berück- sichtigen.
Wohneigentum – Modelle fördern
Durch Modelle wie beispielsweise Genossenschaften, das Mietshäusersyndikat sowie über Vereine kann es möglich werden, dass auch weniger wohlhabende Menschen die Chance auf Eigentum erhalten. Wir planen, diese Modelle im Rahmen der Förderpro- gramme zu unterstützen.
Unterschiedliche Wohnformen unterstützen – Gesellschaft abbilden
Stadtplanung ist beim Thema Wohnen besonders wichtig. Soziale Durchmischung muss bereits bei der Stadtplanung beginnen. Wer nur Luxuswohnungen plant, wird dieses Ziel nicht erreichen. Im Idealfall macht ein Bebauungsplan bereits konkrete Vorgaben, in welchem Anteil Wohnungen für unterschiedliche Einkommensschichten in einem Stadtviertel vorhanden sein sollen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür werden wir bekannter machen, um den Gemeinden damit bessere Instrumente für ihre Arbeit an die Hand zu geben.
Wir setzen uns ein für die Entwicklung und Verbreitung von Modulbau-Projekten für unterschiedliche Wohnformen und stellen diese kommunalen Akteuren zur Verfügung.
Wir werden auch beim Alter mehr Durchmischung fördern, zum Beispiel durch alternative Wohnformen, die generationsübergreifend Jung und Alt unter ein Dach bringen. Dies kann der Vereinsamung Älterer entgegenwirken.
Wir werden die Erfolgsmodelle von alternativen Wohnformen zur Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnungen und Wohnge- meinschaften, insbesondere im ländlichen Bereich und für Demenzerkrankte, weiterhin fördern und zielgruppengenau ausbauen.
4.4 FÜR EINE MODERNE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Wir brauchen einen starken öffentlichen Dienst, damit die Menschen auch in Zukunft auf eine starke behördliche Struktur und moderne Verwaltungen vertrauen können. In den vergangenen Jahren haben wir die Einstellungszahlen für Nachwuchskräfte konti- nuierlich erhöht. Es wurde zudem der Studiengang Verwaltungsinformatik neu eingerichtet. Wir haben zu diesem Studiengang das Stipendienprogramm Verwaltungsinformatik aufgelegt, um langfristig und bedarfsorientiert dem IT-Fachkräftemangel zu begegnen.
Mit der Tarifübernahme und einer Corona-Prämie für (viele) Beschäftigte des Landes wurde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiterhin gewährleistet. Außerdem hat eine anteilige Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten zu Beginn der laufenden Legislaturperiode für eine bessere Position im Wettbewerb um die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst gesorgt. Nicht zuletzt eine eigene Laufbahn für den IT-Bereich in der Landesverwaltung hat diese Attraktivitätssteigerung noch verbessert. Es bleiben aber weitere Aufgaben zu erledigen für Gute Arbeit im öffentlichen Dienst. Dazu gehören weitere attraktivitätssteigernde Elemente, um insbesondere Ingenieurinnen und Ingenieure im technischen Landesdienst zu halten oder sie zurückzugewinnen.
Die eigene Fachkräfteausbildung werden wir weiter stärken, insbesondere im Bereich IT für die Verwaltung; wir werden die Fort- und Weiterbildungsangebote für Beamte und Angestellte ausbauen, um so auch noch bessere Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen. Durch eine Investitionsoffensive werden wir zukunftsfähige Arbeitsplätze und ein modernes Arbeitsumfeld schaffen. Hierzu sind erhebliche Investitionen in die landeseigenen Gebäude erforderlich. Um dies zu realisieren, benötigen wir eine moderne Liegenschafts- verwaltung, damit die erforderlichen Investitionen zügig realisiert werden können.
Das Personalvertretungsrecht werden wir modernisieren und sinnvolle, im Rahmen der Pandemie-Lage eingeführte Vereinfachungen beibehalten und ausbauen.
Wir werden Fahrradleasing und Jobtickets für unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst ermöglichen. Damit soll der Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad oder die öffentlichen Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit noch attraktiver gemacht werden.
Wir stehen auch in der nächsten Legislaturperiode für eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst und werden dessen Attraktivität weiter hervorheben und steigern. Dabei ist uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen des Landes und den Gewerkschaften wichtig.
Eine zukunftsweisende und attraktive Verwaltung zeichnet sich auch durch gute Weiterbildungsangebote aus. Wir werden uns daher für einen Rechtsanspruch auf Bildungszeit von jährlich bis zu fünf Tagen für Beamte, analog ihren Kollegen im Tarifbereich, einsetzen.
4.5 STARKE KOMMUNEN, STARKES LAND
Niedersachsens Kommunen sind so vielfältig wie das Land. Gleichwertige Lebensverhältnisse gehören deshalb zum gemeinsamen Interesse von Land und Kommunen. Dies erfordert starke Städte, Kreise und Gemeinden mit guten Dienstleistungen und einer funktionierenden Infrastruktur für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Wir sind diesem Ziel durch Erhöhung des Kommuna-
len Finanzausgleichs sowie Unterstützungs- und Entschuldungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren entscheidend näher gekommen. Auf dieser Basis können nun neue Perspektiven für Städte, Kreise und Gemeinden eröffnet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei Themen wie z. B. Gesundheit, Mobilität, Bildung und Integration. Das Land muss seine Kommunen in die Lage versetzen, in diese sozialen Zukunftsthemen investieren zu können. Dies ist auch jenen Kommunen zu ermöglichen, die aufgrund ihrer besonderen Struktur geringe Finanzkraft, hohe Schulden oder sogar Defizite aufweisen. Gemeinsam mit den Kommunen haben wir die Investitionen in die Zukunft unseres Landes in den letzten Jahren deutlich erhöht.
Wir haben mehr in Bildung und den Ganztagsschulbau, in unsere Hochschulen, Kindertagesstätten und Kindergärten, in den Klimaschutz, in Digitalisierung, Straßen- und Fahrradwegebau, den ÖPNV sowie in unsere Krankenhäuser investiert. Auch Justiz und Polizei wurden in den vergangenen Jahren enorm gestärkt – mit mehr Personal und besserer Ausstattung.
Leider haben die Corona-Pandemie und die damit verbundene Wirtschaftskrise eine deutlich geringere Einnahmesituation für den Landeshaushalt ergeben. Die Auswirkungen auf die niedersächsische Gesellschaft und Wirtschaft sind gravierend.
Dass wir die Krise bislang gut gemeistert haben, liegt daran, dass wir im Bund und in Niedersachsen schnell reagiert haben und auch finanziell die Möglichkeiten dazu hatten. Die unmittelbaren Folgen der Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft konnten mit massiven Hilfen für das Gesundheitswesen und Unterstützungsangeboten für die Wirtschaft abgemildert werden.
Mit zwei Nachtragshaushalten und der Schaffung eines Sondervermögens haben wir die Handlungsmöglichkeiten des Landes um- fassend erweitert, um das Gesundheitssystem zu unterstützen, die niedersächsische Wirtschaft und die Konjunktur zu beleben und die Folgen der Pandemie nachhaltig abzumildern.
Gemeinsam mit den Kommunen werden wir prüfen, wie die Verfahren zwischen Land und Kommunen einfacher gestaltet werden können. Dabei geht es zum Beispiel um die Zuweisung von Pauschalen anstelle aufwendiger Antragsverfahren oder vereinfachte Regelungen für kleine Kommunen.
4.6 DEN LÄNDLICHEN RAUM STÄRKEN
Ländliche Räume sind der Lebensmittelpunkt der Mehrheit der Menschen in Niedersachsen. Sie bieten Arbeitsplätze in fast allen Branchen, attraktive Wohnorte, kleinstädtische Versorgungsschwerpunkte und zahlreiche Kulturangebote, vor allem aber intakte Gemeinschaften – kurzum: Sie sind vielfältige Lebensräume für alle Bevölkerungsgruppen. Der digitale Wandel und neue Arbeits- formen durch mehr Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten ermöglichen insbesondere in den ländlichen Räumen neue Perspektiven. Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land, in allen Teilen Niedersachsens. Dazu bedarf es einer passgenauen, auf die jeweiligen Verhältnisse abgestimmten Regionalentwicklung und Förderstrategie. Wir werden die Ämter für regionale Landesent- wicklung hierfür weiter ausbauen.
Wir setzen uns ein für eine nachhaltige Förderung der ländlichen Entwicklung über den ELER-Fonds und den weiteren Ausbau er- folgreicher Projekte wie die LEADER-Regionen. Insbesondere strukturell schwächere Gebiete brauchen eine verstetigte Förderung für Dorfläden, Arztpraxen oder andere Gemeinschaftseinrichtungen – unser Ziel ist ein Treffpunkt für die Gemeinschaft in jedem Ort. Dabei werden wir weiterhin Bürgerbeteiligung in Verantwortung der kommunalen Selbstverwaltung unterstützen, z. B. bei örtlichen und regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK; Sonderrahmenplan Förderung der Ländlichen Entwicklung) darf nicht mehr dem Jährlichkeitsprinzip unterliegen. Hierfür haben wir uns auf Bundesebene eingesetzt und mit dafür gesorgt, dass sich dies auch im Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung findet.
Kleine und mittlere Städte sind im Flächenland Niedersachsen wichtige Anker für die umliegenden Gebiete. Während die ländlich geprägten Gemeinden aber Projektförderung aus dem Landwirtschaftsfonds beantragen können, besteht keine vergleichbare Fi- nanzierungsmöglichkeit für Städte ab 10.000 Einwohnern – auch dann nicht, wenn sie Versorgungsfunktionen in ländlichen Räumen wahrnehmen. Deshalb haben wir seit 2019 mit dem erfolgreichen Programm „Zukunftsräume“ diese Förderlücke punktuell geschlossen. Wir werden die Zukunftsräume weiter ausbauen, mit der Städtebauförderung und anderen Förderprogrammen vernetzen und so die Innenstadtentwicklung auch bei kleineren und mittleren Städten weiter stärken. Wir werden den Wunsch vieler Bürgermeiste- rinnen und Bürgermeister aufgreifen und für ein umfangreiches Beratungsangebot sorgen. Wir werden uns für eine Aufhebung der Begrenzung der ELER-Förderung auf Kommunen unter 10.000 Einwohnern einsetzen, wenn diese wichtige Versorgungsfunktionen wahrnehmen. Insbesondere mit einem Mix aus Mitteln aus EU-, Bundes- und Landesprogrammen werden wir diese Kommunen ge- zielt und vordringlich bei der Ausübung ihrer mittelzentralen Funktionen unterstützen.
Wo einzelne Gebietskörperschaften spezifische Themen allein nicht oder nicht zufriedenstellend bearbeiten können, können oft regionale Kooperationen helfen. Wir werden mit dem Programm „Zukunftsregionen“ bis 2027 landesweit und flächendeckend 14 Kooperationen bei innovativen Themen über Stadt- und Kreisgrenzen hinweg fördern. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Baustein für mehr Chancengleichheit. Mit dem Projekt „Digitale Dörfer“ erproben wir in Südniedersachsen bereits erfolgreich eine nicht kom- merzielle lokale Digitalplattform für Kommunikation und den Austausch im Dorf.
4.7 NIEDERSACHSEN – IM HERZEN EUROPAS
Niedersachsen profitiert von einem zusammenwachsenden Europa. Wir machen uns stark für ein souveränes, dynamisches, faires und klimafreundliches Europa.
Die Europäische Union ist für uns darüber hinaus weit mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie steht für uns auch für den Erhalt und den Ausbau gemeinsamer Werte und für europäische Solidarität. Wir setzen uns dafür ein, dass Gewaltenteilung und Rechts- staatlichkeit in der Europäischen Union mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten nach außen und nach innen verteidigt werden.
Im Jahr 2017 haben wir das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung auch deswegen er- richtet, um den Einfluss niedersächsischer Interessen in Brüssel maßgeblich zu verstärken. Das hat sich als Erfolg erwiesen.
So setzen wir uns bei der Bundesregierung für einen neuen Schüler- und Studentenaustausch zwischen Deutschland und Großbri- tannien ähnlich dem deutsch-französischen Jugendwerk ein. Dies werden wir auf Bundesratsebene aktiv vorantreiben.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass alle jungen Menschen einmal an einem europäischen Jugendaustausch teilnehmen können, sei es in der Schulzeit, während der Ausbildung, in der Freizeit oder in der Uni.